Urteil: Amazon darf Kunden nicht von gekauften Filmen aussperren
Amazon darf Kunden nicht den Zugang auf erworbene digitale Güter in der Cloud verweigern. Das ergab ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln (AZ: OLG Köln 6 U 90/15), das die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen am 26. Februar 2016 bekannt machte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Amazon hat die Entscheidung auf Anfrage von Golem.de nicht kommentiert, weil es sich um ein noch laufendes Verfahren handele.
Das Gericht hat eine Klausel in den Nutzungsbedingungen der Amazon Europe Core für unwirksam erklärt, die es gestattete, Kunden "Services auf der Website vorzuenthalten, Mitgliedskonten zu schließen oder Inhalte zu entfernen oder zu verändern" falls sie "gegen anwendbare Gesetze, diese Nutzungsbedingungen oder andere anwendbare Vertragsbedingungen oder Richtlinien verstoßen" .
Kundenbeschwerden wegen Kontenschließung nach Retouren
In den vergangenen Jahren hätten sich viele Amazon-Kunden bei der Verbraucherzentrale beschwert , denen die Schließung ihres Kundenkontos wegen zu vieler Rücksendungen angedroht oder der Zugang zum Konto verwehrt wurde. Amazon erklärte dazu: "Maßnahmen wie eine Kontoschließung nehmen wir nur in Ausnahmefällen nach eingehender umfassender Prüfung vor, wenn eindeutig feststeht, dass bei dem betroffenen Konto kein Einkaufs- und Retourenverhalten eines Verbrauchers vorliegt" .
Diese Nutzungsbedingungen erlauben es Amazon, Kunden auch den Zugang zu bereits erworbenen digitalen Waren wie zu Filmen, Musik, Hörbüchern oder eBooks über ihr Konto zu verwehren. "Jeder Händler kann zwar ohne Angabe von Gründen entscheiden, mit wem er Geschäfte macht. Dies darf aber nicht dazu führen, dass Verbraucher in ihren Rechten eingeschränkt werden."
Die Verbraucherzentrale empfiehlt Betroffenen, denen der Zugriff auf ihre digitalen Inhalte verwehrt wird, bei Amazon auf den Zugang zu bestehen. Sie unterstützt die Durchsetzung von Kundenansprüchen mit einem Musterbrief, der online bei den Verbraucherschützern abrufbar(öffnet im neuen Fenster) ist.
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