Urheberrechtsstreit: Happy Birthday ist frei

Es ist das vorläufige Ende eines jahrelangen Streits: Ein US-Bundesgericht hat entschieden, dass Time Warner das Urheberrecht auf Happy Birthday zu Unrecht beansprucht.

Artikel veröffentlicht am , /dpa
Happy Birthday darf in den USA nun frei benutzt werden.
Happy Birthday darf in den USA nun frei benutzt werden. (Bild: Sphoenixee/CC-BY-SA)

Filmemacher in den USA haben einen juristischen Sieg gegen den Musikverlag Warner/Chappell errungen. Ein US-Bundesgericht entschied jetzt, dass Time Warner nie die Urheberrechte an dem Song gehabt hat. Der Musikverlag hatte seit Jahren das Urheberrecht an dem Lied beansprucht, daher mussten Filme- und Theaterproduktionen zahlen, wenn sie das Lied in kommerziellen Produktionen verwenden wollten.

Gerade für kleine Produktionen sind Tantiemen von 1.500 bis 5.000 US-Dollar oft nur schwer aufzubringen. Für Time Warner bedeutete Happy Birthday Einnahmen im Umfang von rund zwei Millionen Dollar pro Jahr. Die Beschwerdeführer wollen nun einen sogenannten Class-Action-Lawsuit anstrengen, um Millionen von US-Dollar von Time Warner zurückzufordern.

Das Urheberrecht an dem Song wurde 1935 von dem Label Clayton F Summy angemeldet. Doch nach Ansicht von Richter George King galt der Urheberrechtsschutz nur für die ursprüngliche Melodie, nicht aber für den Text. Denn geschützt sei nur ein bestimmtes Klavierarrangement, nicht der gesamte Song.

Der Klägeranwalt Randall Newmann freut sich: "Nun ist Happy Birthday nach 80 Jahren endlich frei", sagte er nach dem Urteilsspruch. Das Lied hat die Musikerin Mildred Hill aus dem US-Bundesstaat Kentucky gemeinsam mit ihrer Schwester Patty unter dem Titel Good Morning to You im Jahr 1893 komponiert. Der spätere Text Happy Birthday to You wurde erst später geschrieben. Eine wichtige Rolle in der Entscheidung des Gerichts dürfte ein Fund gespielt haben, der erst vor wenigen Wochen gemacht wurde: Ein Bibliothekar fand ein altes Kinderliederbuch, das eine frühe Version von Good Morning to You enthielt.

Time Warner ist nach dem Urteil naturgemäß enttäuscht. Ein Sprecher des Unternehmens sagte nach der Entscheidung: "Wir schauen uns nun die lange Urteilsbegründung des Gerichts an und werden uns über die weiteren Optionen beraten." Die Auseinandersetzung könnte also in eine weitere Runde gehen.

Nach Angaben der Verwertungsgesellschaft Gema läuft der Urheberrechtsschutz für das Lied in Deutschland Ende 2016 aus.

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crazypsycho 24. Sep 2015

Bei einem Oldtimer bekommt der Hersteller exakt einmal Geld und dann nichts mehr.

Endwickler 24. Sep 2015

Und? Es gab in Deutschland keine Einnahmen, die die GEMA für Warner einforderte?

Prypjat 23. Sep 2015

Vielleicht handelt es sich dabei um ein Wortspiel und er möchte uns damit mitteilen, dass...



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