Urheberrechtsreform: Startups sollen von Uploadfiltern ausgenommen werden

Youtube müsste Uploadfilter einsetzen, ein Startup nicht: Das sieht ein jetzt verabschiedeter Kompromiss zwischen Deutschland und Frankreich für die Reform des EU-Urheberrechts vor. Brancheninsider halten wenig von dem Plan.

Artikel veröffentlicht am , / dpa
Die EU-Mitgliedstaaten haben sich über die Urheberrechtsreform abgestimmt.
Die EU-Mitgliedstaaten haben sich über die Urheberrechtsreform abgestimmt. (Bild: Francois Lenoir/Reuters)

Die umstrittene Reform des EU-Copyrights hat eine wichtige Hürde genommen. Die EU-Staaten einigten sich am Abend des 08. Februar 2019 mehrheitlich auf einen Kompromiss, mit dem sie in der folgenden Woche in die Verhandlungen mit dem Europaparlament gehen wollen, wie mehrere EU-Diplomaten der Deutschen Presse-Agentur in Brüssel mitteilten. Die Verhandlungen seien für den 12. Februar vorgesehen, sagte eine Diplomatin, der Tag könne sich aber noch ändern.

Grundlage der Einigung war ein Kompromiss zwischen Deutschland und Frankreich, den beide Länder vor wenigen Tagen erzielt hatten. 20 Länder stimmten dafür, 7 dagegen, ein Land enthielt sich. Im Zentrum des Kompromisses steht Artikel 13 der Urheberrechtsreform. Die Einigung sieht vor, dass Plattformen, die jünger als drei Jahre sind, einen Jahresumsatz von weniger als zehn Millionen Euro haben und unter fünf Millionen Nutzer im Monat, von Artikel 13 ausgenommen werden. Alle drei Bedingungen müssen erfüllt sein.

Durch die Neuregelung sollen große Plattformen wie Youtube stärker in die Pflicht genommen werden, so dass weniger urheberrechtlich geschützte Werke unerlaubt im Netz landen. Dazu könnte Youtube entweder Lizenzen von den Rechteinhabern kaufen oder mit Uploadfiltern die hochgeladenen Inhalte prüfen. Beides gilt unter Praktikern als unrealistisch - viele der Rechtebesitzer dürften nicht an einer Lizenzierung interessiert sein, und Uploadfilter dürften nicht ausreichend zuverlässig arbeiten. Die EU-Abgeordnete Julia Reda sagt auf Twitter über die aktuelle Version des Artikel 13, er sei "schlimmer als je zuvor."

Bernhard Rohleder vom IT-Branchenverband Bitkom kritisiert: "Der jetzt vorgelegte Kompromiss ist nicht mehr als ein diplomatisches Lippenbekenntnis. Die dort definierten Grenzen sind so gesteckt, dass auch kleinere und mittlere Unternehmen gezwungen werden, Uploadfilter einzuführen." Auch Axel Voss, Berichterstatter des EU-Parlaments für die geplante EU-Urheberrechtsreform, hat den Vorschlag zurückgewiesen.

Falls sich die EU-Staaten in der kommenden Woche mit dem Europaparlament einigen, könnte die Reform noch vor der Europawahl Ende Mai 2019 verabschiedet werden. Das Parlament hatte allerdings schon Bedenken gegen den deutsch-französischen Kompromiss geäußert.

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User_x 13. Feb 2019

Tja, kannst du - aber zumindest, wenn es auf Deutsch ist, könnte sich das deutsche Recht...

Tigtor 11. Feb 2019

Mag ja alles sein, aber konkrete Beispiele nennt dann irgendwie doch keiner, warum die...

wlorenz65 11. Feb 2019

Bei Takedown Notices müssen die Rechteinhaber sich selber drum kümmern und das Internet...

dr.house 10. Feb 2019

Bei einem Upload muss Text, Bild, Video oder Audio gegen eine Datenbank geprüft werden...



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