Urheberrechtsreform: Koalition verschärft Uploadfilter für Sportsendungen
Union und SPD haben sich auf Änderungen bei der Urheberrechts-Reform geeinigt. Das führt im Detail durchaus zu Verbesserungen.

Die Koalitionsfraktionen von Union und SPD wollen bei der umstrittenen Urheberrechtsreform nur noch wenige Änderungen vornehmen. Dazu zählt unter anderem eine Sonderregel für bislang unveröffentlichte Filme sowie Live-Übertragungen von Sportveranstaltungen, deren auszugsweise Inhalte von den Internetportalen komplett beim Hochladen blockiert werden dürfen. Das geht aus einem Änderungsantrag (PDF) der Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und SPD hervor. Das Gesetz könnte noch in dieser Woche vom Bundestag beschlossen werden.
Die meisten Passagen des Regierungsentwurfs (PDF) bleiben unverändert. Das gilt beispielsweise komplett für das Leistungsschutzrecht für Presseverleger. Ebenfalls unangetastet bleiben die sogenannten Bagatellgrenzen für nutzergenerierte Inhalte. Demnach soll das Hochladen von geschützten Inhalten mit geringem Umfang nicht automatisiert blockiert werden dürfen, wenn diese "weniger als die Hälfte eines Werkes eines Dritten oder mehrerer Werke Dritter enthalten".
Als geringfügige Nutzung gelten 15 Sekunden eines Films oder einer Tonaufnahme, 160 Zeichen eines Textes und bis zu 125 Kilobyte eines Fotos oder einer Grafik. Die 50-Prozent-Grenze darf demnach auch bei erlaubten Nutzungen wie Karikatur, Parodie oder Pastiche nicht überschritten werden. Allerdings gelten dann die Größenbeschränkungen nicht.
Monetarisierung im Pay-TV gefährdet
Ergänzt wird im geplanten Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz (UrhDaG) die Regelung für Uploadfilter, die sogenannte qualifizierte Blockierung. Demnach gelten die Bagatellgrenzen nicht bei "Filmwerken oder Laufbildern bis zum Abschluss ihrer erstmaligen öffentlichen Wiedergabe, insbesondere während der zeitgleichen Übertragung von Sportveranstaltungen, soweit der Rechtsinhaber dies vom Diensteanbieter verlangt und die hierfür erforderlichen Angaben macht".
Der Begründung zufolge kann die Nutzung auch kleiner Ausschnitte etwa aus der Übertragung eines noch laufenden Fußballspiels auf einer Upload-Plattform die Monetarisierung dieser Inhalte zum Beispiel im Pay-TV gefährden. Der Rechteinhaber muss die Blockade jedoch ausdrücklich verlangen und die jeweils nötigen technischen Informationen zur Verfügung stellen. Der Nutzer muss über die Blockade informiert werden.
Mehr Rechtssicherheit für Plattformen
Geändert wird im geplanten Gesetz wird auch die umstrittene Regelung zur Direktvergütung von Urhebern. Diese kann dem Antrag zufolge nur über Verwertungsgesellschaften geltend gemacht werden. Urheber können auf den Anspruch nicht verzichten. Für die Plattformbetreiber wie Youtube, Facebook oder Twitter gibt es ebenfalls eine positive Änderung. Diese sind gegenüber Rechteverwertern und Urhebern nur dann schadenersatzpflichtig, wenn sie im Beschwerdeverfahren schuldhaft gegen ihre Pflichten verstoßen haben. Entsprechende Forderungen hatte Youtube zuletzt in einer Bundestagsanhörung erhoben.
Gestrichen wurde zudem eine Passage im Urheberrechtsgesetz, wonach die Vervielfältigung von geschützten Werken für Karikatur, Parodie oder Pastiche nur zulässig ist, "sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist". Nun ist kein besonderer Zweck mehr dafür erforderlich. Künftig sollen diese drei Werkformen vergütungspflichtig sein, jedoch nicht mehr sämtliche Zitate. Gegen die geplante Vergütungspflicht für Zitate hatte es vehemente Kritik von Urheberrechtsexperten gegeben.
Ebenfalls will die Koalition die gesetzlich erlaubten Nutzungen für Unterricht und Lehre, für die wissenschaftliche Forschung einschließlich Text und Data Mining sowie durch Kulturerbe-Einrichtungen vollständig entfristen. Bislang waren die Nutzungen laut Paragraf 142 des Urheberrechtsgesetzes bis zum 1. März 2023 befristet.
Reda begrüßt Änderungen
Der Urheberrechtsexperte und frühere Europaabgeordnete Felix Reda begrüßte grundsätzlich die geplanten Änderungen der Koalition. "Erfreulich ist, dass der Bundestag die Gelegenheit wahrnimmt, um Rechtssicherheit für die Kunst- und Wissenschaftsfreiheit zu schaffen. Sowohl die ursprünglich geplante Einschränkung der Parodiefreiheit als auch die Befristung des Wissenschaftsurheberrechts planen die Abgeordneten zu streichen", sagte er auf Anfrage von Golem.de und fügte hinzu: "Damit nimmt der Bundestag zentrale Forderungen der Zivilgesellschaft auf und schafft Rechtssicherheit für Fan Fiction, Memes und andere Formen der Netzkultur, die bislang in einer rechtlichen Grauzone stattfanden."
Kritisch sieht Reda hingegen die Ausweitung der Uploadfilter auf Sportveranstaltungen. "Die große Koalition hat dem Druck von Sportverbänden nachgegeben und die Uploadfilter weiter verschärft. Das ist absolut unverständlich - eine Sonderstellung für Aufnahmen von Fußballspielen hat nichts mit dem Schutz von Kreativen zu tun." Trotz der Änderungen befürchtet Reda, dass es künftig zur Sperrung legaler Inhalte kommen wird. "Wir werden solche Fälle sammeln und nötigenfalls von dem geplanten Verbandsklagerecht Gebrauch machen, um die Nutzungsrechte gerichtlich durchzusetzen. Ob Uploadfilter überhaupt mit der Grundrechtecharta vereinbar sind, wird der Europäische Gerichtshof in Kürze entscheiden", sagte Reda.
Update vom 04.05.2022
Felix Reda ist trans. Wir haben den früheren Vornamen auf seinen Wunsch im Artikel ersetzt.
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Ich freue mich schon auf die massenhaften Klagen gegen Fernsehsender und...
Eigentlich sollte die Trennung der Worte in ihre Einzelworte schon die Lösung des...
Aber ranzassel mein Lieber, lesen Sie doch mal den Text! Upload-Filter stehen doch gar...
Kann man dann eigentlich 15 sekunden lange Szenen einstellen oder wird das wie aktuell...