Urheberrechtsklage: Telegram gibt Nutzerdaten weiter

Die Messenger- und Social-Media-Plattform Telegram hat die Namen, Telefonnummern und IP-Adressen von Administratoren mehrerer Telegram-Kanäle offengelegt, über die urheberrechtlich geschützte Inhalte geteilt wurden.
Hintergrund ist eine Gerichtsentscheidung des High Court in Delhi/Indien, die Telegram dazu verpflichtet, die Daten herauszugeben. Geklagt hatte eine Lehrerin, deren kostenpflichtige Lehrmaterialien laut einem Bericht des Onlinemagazins Techcrunch(öffnet im neuen Fenster) in verschiedenen Telegram-Kanälen ohne Zustimmung und zu günstigeren Preisen weiterverkauft wurden.
Der zuständige Richter Prathiba Singh erklärte, dass Telegram der bereits von einem anderen Gericht erlassenen und vom High Court bestätigten Anordnung nachgekommen sei.
Telegram weicht in Stellungnahme aus
Telegram wollte auf Nachfrage von Techcrunch die Datenweitergabe nicht bestätigen. "Telegram speichert sehr begrenzte oder gar keine Daten über seine Nutzer. In den meisten Fällen können wir ohne spezifische Einstiegspunkte nicht einmal auf Benutzerdaten zugreifen, und wir glauben, dass dies hier der Fall war," sagte Telegram-Sprecher Remi Vaughn Techcrunch.
"Folglich können wir nicht bestätigen, dass in diesem Fall private Daten geteilt wurden," erklärte Vaughn. Dabei dürfte es Telegram leichtfallen, auf die oben genannte Metadaten sowie die standardmäßig nicht Ende-zu-Ende-verschlüsselten Chat-Nachrichten zuzugreifen.
Anfang des Jahres reagierte Telegram auf Druck der Bundesregierung und kündigte an, mit deutschen Behörden kooperieren zu wollen. Kurze Zeit später sperrte die Messenger- und Social-Media-Plattform 64 Kanäle auf Basis eines Lösch-Ersuchens des Bundeskriminalamts (BKA).