Ist Artikel 17 grundrechtswidrig?
Kontrovers diskutierten die Podiumsteilnehmer auch ein jüngst veröffentlichtes Gutachten des Göttinger Multimedia- und Telekommunikationsrechtlers Gerald Spindler, das die Grünen in Auftrag gegeben hatten.
Artikel 17 legt den betroffenen Providern demnach eine allgemeine Überwachungspflicht auf und verstößt damit gegen die EU-Grundrechtecharta. Spindler sei damit "der Thematik nicht voll gerecht geworden", konstatierte Gerhard Pfennig von der Initiative Urheberrecht. So müssten die Grundrechte der Kreativen in gleichem Maße beachtet werden wie die der Plattformbetreiber und Nutzer.
Der Gutachter habe die aus Artikel 17 erwachsenden Möglichkeiten der Haftungsfreistellung nicht berücksichtigt, sagte auch Metzger nicht ganz konform mit seinem Kollegen. Zudem sei auch der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu beachten. Er halte es daher für "gefährlich", die "schlimmstmögliche Auslegung" der Gesetzespassage "in die Öffentlichkeit zu geben".
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) werde auch "einen Teufel tun", den nach Jahren ausgehandelten Kompromiss für rechtswidrig und nichtig zu erklären. In das Verfahren seien "alle Interessen" einbezogen worden. Nolte warnte ebenfalls davor, sich auf den von Polen bereits angerufenen EuGH zu verlassen, da dessen bisherige Entscheidungen zu Filter- und Sperrsystemen widersprüchlich ausgefallen seien.
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Das ist ja gerade das Perverse an der Diskussion, es sollen die Rechte von Nutzern bzw...
Es ist auch gut, dass mit Patrick Breyer und den drei Tschechen nun wieder Piraten im...
Du missverstehst da was. Niemand wollte Zitatrecht oder Memes oder Links u.ä...
*Fotograf hier* Also die neue Konkurrenz finde ich nicht unbedingt per se schlimm. Klar...