Youtube setzt auf ContentID

Schutzzweck des im Zentrum der Richtlinie stehenden Artikels 17 sei es, einen Ausgleich zu schaffen und Lizenzmärkte zu stärken, ging Georg Nolte, Justiziar bei der Youtube-Mutter Google Germany, mit den Vertretern der Musikwirtschaft konform. Das "klassische Modell" des Videoportals sei davon aber eh nicht weit entfernt. So bestünden bereits seit einigen Jahren Lizenzverträge mit allen großen Labels und Verwertungsgesellschaften in 140 Ländern. Auch die Gema gehöre nach einem langen Rechtsstreit dazu.

Insgesamt werde so der "überwiegende Teil" der auf Youtube generierten Werbeeinnahmen in Milliardenhöhe mittlerweile an Kreative ausgezahlt, sagte Nolte. Dies trage erheblich dazu bei, dass im Musikbereich fast die Hälfte des Umsatzes mit Streaming generiert werde.

Vor allem noch umstritten ist dem Rechtsexperten zufolge nun der "wirtschaftlich nicht so wichtige" Anteil tatsächlich nutzergenerierter Inhalte auf der Plattform. Rechteinhaber machten mehr als 98 Prozent ihrer Vergütungsansprüche darauf mit ContentID geltend. Dieses System gleiche Referenzdateien etwa von Labels mit dem gesamten hochgeladenen Material auf übereinstimmende Hashwerte ab. Gebe es einen Treffer, entschieden sich 95 Prozent der Rechteinhaber dafür, den Inhalt online zu lassen und im Gegenzug an den Werbeeinnahmen zu partizipieren.

Die Speakers' Corner ist bedroht

Damit ContentID oder individuell angemeldete Ansprüche funktionierten, müssten die Urheber oder Verwerter Youtube aber "superpräzise Daten" liefern, stellte Nolte klar. Andernfalls sehe man sich gezwungen, "mehr zu sperren" als eventuell nötig, um der neuen Haftungsklausel zu entgehen. Im "Worst Case" gelangten dann statt Beiträgen von Nutzern nur noch "kommerzielle Inhalte" auf die Plattform wie bei Netflix oder Spotify. Damit ginge zugleich die Offenheit des Portals und dessen Charakter als freie "Speakers' Corner" im Internet verloren. Dagegen habe sich der EU-Gesetzgeber ausdrücklich ausgesprochen und so eine "Quadratur des Kreises" gefordert.

Die Richtlinie verankere zudem eine "Pflicht der Plattformen, legale Inhalte verfügbar zu machen", fügte Lina Ehrig, Leiterin des Teams Digitales und Medien beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) an. Nötig seien daher etwa Signalisierungsmöglichkeiten für Nutzer, dass ein von ihnen hochgeladener Inhalt rechtmäßig sei, da es sich beispielsweise um ein Zitat, eine Parodie oder ein Meme handle. Ein "nachgelagerter Beschwerdemechanismus", wie ihn Youtube bisher nur anbiete, reiche nicht aus.

Ganz in diesem Sinne sprach sich der Berliner Rechtsprofessor Axel Metzger für das Einfügen einer "Pastiche-Schranke" im deutschen Urheberrechtsgesetz aus. Wer sich kritisch mit anderen Werken auseinandersetze, sollte von so einer breiten Ausnahme von den Exklusivrechten der Verwerter profitieren. Praktisch könnte dies etwa über ein Pop-up-Fenster im Fall einer drohenden Blockade durch ein automatisiertes Filtersystem gelöst werden, in das der Nutzer eingebe, warum er einen von ihm produzierten Beitrag trotz des Einbaus von Auszügen aus geschützten Werken für rechtmäßig halte.

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 Urheberrechtsdebatte: "Eine einzige Piratin hat die Debatte versaut"Ist Artikel 17 grundrechtswidrig? 
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Schnarchnase 08. Feb 2020

Das ist ja gerade das Perverse an der Diskussion, es sollen die Rechte von Nutzern bzw...

Macros 07. Feb 2020

Es ist auch gut, dass mit Patrick Breyer und den drei Tschechen nun wieder Piraten im...

dadri 07. Feb 2020

Du missverstehst da was. Niemand wollte Zitatrecht oder Memes oder Links u.ä...

dadri 07. Feb 2020

*Fotograf hier* Also die neue Konkurrenz finde ich nicht unbedingt per se schlimm. Klar...



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