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Urheberrechte: US-Gericht lehnt Copyright auf KI-generierte Kunst ab

Nachdem das US-Urheberrechtsamt den Schutz eines KI -generierten Kunstwerkes bereits abgelehnt hat, bestätigt eine Richterin diese Entscheidung nun.
/ Marc Stöckel
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Auf KI-generierte Kunst gibt es in den USA kein Copyright. (Bild: pexels.com / EKATERINA BOLOVTSOVA)
Auf KI-generierte Kunst gibt es in den USA kein Copyright. Bild: pexels.com / EKATERINA BOLOVTSOVA

Ein US-Bundesgericht hat am Freitag eine schon zu Beginn dieses Jahres vom US-amerikanischen Copyright Office gefällte Entscheidung bestätigt, nach der von künstlicher Intelligenz geschaffene Werke nicht urheberrechtsfähig sind. Wie The Hollywood Reporter berichtet(öffnet im neuen Fenster) , ging dem Urteil eine Klage von Stephen Thaler, dem Geschäftsführer von Imagination Engines, voraus. Dieser hatte ein KI-System ein Kunstwerk namens "A Recent Entrance to Paradise" erzeugen lassen.

Einen Antrag auf urheberrechtlichen Schutz dieses Werkes lehnte das US-Urheberrechtsamt jedoch ab. Um das Kunstwerk urheberrechtlich schützen zu lassen, fehle in diesem Fall ein entscheidendes Element: "die Verbindung zwischen dem menschlichen Geist und dem kreativen Ausdruck" . Thaler hingegen sah sich selbst als Inhaber des Urheberrechts im Rahmen der Work-for-Hire-Doktrin und erhob Klage gegen die Ablehnung der Urheberschaft durch das Amt. Die Eigentumsrechte sollten seiner Ansicht nach dem "Eigentümer der Maschine" zustehen, die das Werk geschaffen hatte.

Nur von Menschen geschaffene Werke sind schutzfähig

US-Bezirksrichterin Beryl Howell war diesbezüglich jedoch anderer Auffassung. Ihrem Urteil nach schütze das US-Urheberrecht "nur Werke, die von Menschen geschaffen wurden" . "In Ermangelung jeglicher menschlicher Beteiligung an der Schöpfung des Werkes" sei das von Thaler KI generierte Kunstwerk nicht schutzfähig. Ferner hob die Richterin hervor, es bestehe ein "beständiges Verständnis dafür, dass die menschliche Kreativität den Kern der Urheberrechtsfähigkeit bildet" . Das gelte auch dann, "wenn diese menschliche Kreativität durch neue Werkzeuge oder in neue Medien kanalisiert" werde.

Darüber hinaus erklärte Howell, der Kläger könne auf keinen einzigen Fall verweisen, in dem ein Gericht das Urheberrecht an einem Werk anerkannt habe, das von einem nicht-menschlichen Wesen stamme. Die Richterin selbst führte in diesem Zusammenhang ein Urteil aus dem Jahr 2018 an, in dem ein Bundesberufungsgericht feststellte, dass auch ein von einem Affen aufgenommenes Foto nicht urheberrechtsfähig ist. Das Urheberrecht habe sich "noch nie so weit ausgedehnt" , dass es Werke schütze, "die von neuen Formen der Technologie erzeugt werden, die ohne eine lenkende menschliche Hand auskommen" , so Howell.

Bei Drehbuchautoren oder Personen aus anderen kreativen Berufsgruppen, die befürchten, KI könne mit ihrer Arbeit konkurrieren , dürfte dieses Urteil vorerst für Erleichterung sorgen.


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