ZPÜ gibt Gas
Die ZPÜ bemüht sich seither, im Rahmen von empirischen Untersuchungen den Schaden zu beziffern, der mutmaßlichen Rechteinhabern durch Privatkopien in der Cloud entsteht. Außerdem forderte sie den Bitkom e. V. als Branchenverband auf, über den Abschluss eines Gesamtvertrags zur Regelung der Vergütungspflicht zu verhandeln.
Beide Initiativen waren erfolglos. Die zuständige Schiedsstelle lehnte beim Deutschen Patent- und Markenamt den Antrag auf Durchführung einer empirischen Untersuchung zur Ermittlung der Vergütungsansprüche ab. Begründung: Cloud-Anbieter seien keine Hersteller oder Händler von Geräten oder Speichermedien, sondern Dienstleister, gegen die kein gesetzlicher Auskunftsanspruch bestünde. Auch der Bitkom hat die Aufnahme von Verhandlungen mit der Begründung abgelehnt, dass es nach deutschem Recht keinen Anspruch gegen Cloud-Anbieter gäbe.
Doch die Zentralstelle für private Überspielungsrechte lässt nicht locker. Inzwischen hat sie vor dem Oberlandesgericht München erste Cloud-Anbieter "wegen Auskunft und Feststellung der Vergütungspflicht für Clouds, Zeitraum 2019 bis 2021" mit einem vorläufigen Streitwert von jeweils 100.000 Euro verklagt.
Parallel dazu wurde bei der Schiedsstelle nach dem Verwertungsgesellschaftengesetz beim Deutschen Patent- und Markenamt von der Münchner Anwaltskanzlei Rennerlex ein Antrag mit dem gleichen Ziel eingereicht. Die als Antragsgegner fungierenden Cloud-Anbieter sollen gezwungen werden, die begehrten Auskünfte zu erteilen.
Langwierig, mit unklarem Ergebnis
Für Cloud-Anbieter in Deutschland bedeutet das Urteil des EuGH ein nicht zu unterschätzendes Risiko. Da der EuGH den Ball an die nationalen Gesetzgeber zurückspielte, ergeben sich jetzt zahlreiche strittige Fragen für alle Beteiligten. Diese zielen auch darauf ab, das deutsche Urheberrecht aus der Zeit rein gerätebezogener Abgaben weiterzuentwickeln, um der neuen Epoche virtueller Speichermöglichkeiten gerecht zu werden.
Insofern ist mit jahrelangen Gerichtsverfahren zu rechnen. Entsprechend könnten aufgrund der Verjährungshemmung speziell für Cloud-Anbieter mit vielen privaten Kunden erhebliche Nachzahlungen anfallen.
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Urheberrecht: Gibt es bald eine Privatkopie-Abgabe für die Cloud? |
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Die Verwertungsgesellschaften sind ja bekannt. Der gesamtgesellschaftliche "Schaden...
Und jetzt mal 20 - 40 Jahre zurück gedacht: JA! Das wurde extrem viel gemacht! Immer...
Ja, also wenn der Kunde und der Anbieter für den Platz schon bezahlt haben, wofür will...
Das Recht auf Privatkopie wird doch eh ausgehebelt durch das Verbot digitale...
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