Urheberrecht: Youtube-dl-Hoster wehrt sich gegen Label-Klage
Wegen des Urheberrechts stört sich die Musikindustrie an Youtube-dl. Der verklagte Hoster und Unterstützer sehen sogar die Pressefreiheit gefährdet.

Gemeinsam mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hat Uberspace, der Hoster der Website des Tools Youtube-dl, eine Klageerwiderung gegen die Musikindustrie eingereicht. Der Hoster wurde verklagt, nachdem er einer Abmahnung mit Unterlassungserklärung nicht nachgekommen ist.
"Die GFF sieht in dieser Klage einen weiteren Versuch der Musikindustrie, unter dem Vorwand des Urheberrechts rechtmäßige Netz-Aktivitäten wie Downloadwerkzeuge in die Illegalität zu treiben", heißt es in einer Pressemitteilung. Die Musikindustrie, vertreten durch Sony Music Entertainment Germany, Universal Music und der Warner Music Group Germany, hatte angeführt, dass mit Youtube-dl Lieder wie Mia. - Kopfüber von Youtube heruntergeladen werden können. Das Werkzeug sei dabei ein "wesentlicher Beitrag" zu Urheberrechtsverletzungen.
In der nun eingereichten Klageerwiderung verweisen die Beteiligten hingegen darauf, dass "Hosting-Anbieter nur offensichtlich illegale Inhalte sperren müssen, sobald sie von ihnen erfahren". Bei Youtube-dl sei das aber nicht der Fall. Immerhin würden mit dem Werkzeug zum Herunterladen von Videos "von über tausend Webseiten" keine Kopierschutzmaßnahmen im Sinne eines Digital Rights Management (DRM) umgangen.
Darüber hinaus wird auf die legalen Einsatzmöglichkeiten des Werkzeugs verwiesen: "Für den Schutz von Pressefreiheit, Meinungsfreiheit und Kunstfreiheit ist die Möglichkeit von zentraler Bedeutung, legal Videomaterial aus dem Netz herunterzuladen und zu schneiden. Zitate, Parodien und Mashups sind sonst nicht denkbar." Unterstützt wird dies mit Verweisen auf die Nutzung durch Rezo, die Organisation Hateaid oder gar Amnesty International, die mit Hilfe von Youtube-dl auf Webseiten geladene Filme von möglichen Verbrechen sichern.
Langer Streit um Youtube-dl
Youtube-dl war bereits im Oktober 2020 Ziel der Rechteinhaber. Damals veranlasste der US-Musikverband RIAA die Sperrung des Projekts von Github. Die Entwickler wehrten sich zusammen mit der Electronic Frontier Foundation dagegen und Microsoft als Betreiber von Github prüfte die Sperre. Erst danach konnte die Entwicklung weitergehen.
Zuletzt erklärte das französische Kulturministerium Stream-Ripping für legal, solange kein Kopierschutz umgangen werde. Stream Ripping sei "legal und die resultierende Kopie fällt unter die gesetzlich vorgesehene Ausnahme für Privatkopien", sagte das Ministerium laut einer parlamentarischen Anfrage im März 2021. Dieses Recht auf Privatkopie trifft laut GFF-Experte Felix Reda in diesem Fall auch zu, wie er netzpolitik.org sagte. Viel eher versuche die Musikindustrie, neben der Geräteabgabe eine "doppelte Vergütung" einzustreichen.
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