Eine Beschwerdeflut ist zu erwarten
Die Bagatellschranken könnten zu einer Flut von Beschwerdeverfahren führen. Dass ein Zitat von 1.000 Zeichen Länge bei vielen Texten nicht als zulässiges Kurzzitat gilt, liegt auf der Hand. Warum das "mutmaßlich erlaubt" sein soll, erschließt sich daher nicht. Ebenfalls lässt sich die Nutzung eines Bildes als Karikatur, Parodie oder Pastiche nicht an der Dateigröße festmachen.
Darüber hinaus erscheint der neue Absatz 2 von Paragraf 5 sehr bedenklich, wonach der Diensteanbieter dem Urheber für alle genannten Nutzungen "eine angemessene Vergütung zu zahlen" hat. Bislang ist eine Vergütung von Zitaten, die nach Paragraf 51 des Urheberrechtsgesetzes erlaubnisfrei verwendet werden dürfen, nicht erforderlich.
Kein Wunder, dass Verleger und die IT-Wirtschaft gerade Sturm gegen die Pläne der Regierung laufen. So sagte der Chef des Axel-Springer-Verlages, Mathias Döpfner, der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (Paywall) am Wochenende: "Der Vorschlag des Justizministeriums ist absurd. Bis zu tausend Zeichen, kurze Bild- und Tonsequenzen sollen erlaubnisfrei genutzt werden dürfen. Der Wortlaut und die Intention der Copyright-Richtlinie werden so in ihr Gegenteil verkehrt. Daraus wird ein Plattform-Schutzgesetz und nicht eines, das faire Wettbewerbsbedingungen etabliert und die Vielfalt der Verlagswelt erhält."
"Enthauptung" der Lokalpresse
Am Dienstag legte der frühere Tagesspiegel-Herausgeber Sebastian Turner nach und warnte in der FAZ vor der "Tausend-Zeichen-Enthauptung". Eine solche Nutzung gehe "weit über die bisher zulässigen Kurzzitate hinaus und hat für den Lokaljournalismus die wohl kaum bedachte Wirkung eines Enthauptungsschlages. Das ist keine Übertreibung. Das liegt am Leseverhalten und der Machart moderner Zeitungen", sagte Turner.
Die IT-Wirtschaft wiederum befürchtet einen hohen Aufwand für die Diensteanbieter durch die Vorschläge. Die Beschwerdeprozesse seien "mit erheblichem Aufwand und immensen Kosten für die Anbieter verbunden", kritisierte der Branchenverband Eco. Verbandschef Oliver Süme forderte: "Nur die Justiz - nicht private Anbieter und Unternehmen - sollte entscheiden, was Recht und was Unrecht ist." Darüber hinaus kritisiert Süme, dass die nun vorgesehenen Ausnahmen wie Pastiches lizenzgebührenpflichtig werden sollen: "Wenn Deutschland die sogenannte Pastiche-Schranke nicht oder nicht vollständig umsetzt, verstößt auch das gegen Europarecht. Diese Rechtsunsicherheiten müssen jetzt schnellstmöglich beseitigt werden", sagte Süme.
Bitkom warnt vor unzulässiger Wiedergabe
Der IT-Verband Bitkom kritisierte an den Plänen, dass Plattformen selbst dann pauschal zur Wiedergabe von Inhalten verpflichtet werden, "wenn das Grundrecht auf Meinungsfreiheit eine Wiedergabe gegen den erklärten Willen der Rechteinhaber nicht rechtfertigt". Bitkom-Expertin Susanne Dehmel forderte: "Bestehende Kooperationen zwischen Plattformen und Rechteinhabern zur Lizenzierung wie auch zur spezifischen Blockierung von Inhalten sollten beibehalten werden. Der aktuelle Entwurf gefährdet aber genau diese Kooperationen. Niemand gewinnt, wenn bewährte Regeln aufgegeben werden."
Besonders raffiniert ging offenbar die Musikindustrie gegen die "geringfügigen Nutzungen" vor. Nach Angaben der Urheberrechtsexpertin Julia Reda verfasste der Verband unabhängiger Musikunternehmer*innen (VUT) ein Protestschreiben, das im Namen hunderter Künstler an Politiker verschickt wurde. Einige Tage später schloss sich der VUT, wenig überraschend, neben anderen Verbänden der Musikindustrie der Kritik der Musiker "zu 100 Prozent" an.
Die Musiker befürchten durch das Gesetz "einen deutschen Selbstbedienungsladen, in dem unsere Werke an jeden verschenkt werden, der 'Pastiche' sagt". Zudem wollen die Künstler "nicht länger in den Fluten der Plattformen jedes Videofitzelchen selbst herausfischen müssen, in dem sich z.B. Neurechte oder Verschwörungstheoretiker*innen ungefragt die Bekanntheit unserer Werke zu Nutze machen".
Wenn die Bundesregierung wie geplant den Entwurf in der kommenden Woche im Kabinett beschließen will, müsste das Justizministerium noch grundlegende Änderungen vornehmen, um die Kritiker zu besänftigen. Doch wie könnten diese Änderungen aussehen?
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Urheberrecht: Wie das Justizministerium die Bagatellschranken retten will | Döpfner gegen "nationale Alleingänge" |
Ein Messanger ist nicht öffentlich, sonst wäre auch der Carrier verantwortlich der die...
Auch vor der Einführung des Statute of Anne hat es Künstler gegeben.
Wenn diese dann in jedem EU Land komplett anders umgesetzt werden, mit unterschiedlichen...
ha sich da jemand selbstentlarvt ?->
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