Ausnahme für Software-Entwickler geplant
Den in Vaunet vertretenen Radio- und Fernsehsendern gehe es vor allem darum, selbst entscheiden zu können, auf welchen Plattformen zu welchem Zeitpunkt bestimmte Inhalte veröffentlicht würden. Sie befürchten daher, dass die neue Richtlinie die bisherige Rechtsprechung auf Basis der bestehenden E-Commerce-Richtlinie aushöhlt und neue Ausnahmen für sogenannte aktive Plattformen wie Youtube geschaffen werden.
Maier-Hauff wies in dem Gespräch ausdrücklich darauf hin, dass die Verbände nicht die Urheberrechtslinie als ganze stoppen wollten, sondern lediglich den umstrittenen Artikel 13. Der ebenfalls kontrovers diskutierte Artikel 11, der ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger vorsieht, werde hingegen unterstützt.
In dieser Debatte zeigte nun der Suchmaschinenkonzern Google, wie sich die Umsetzung des Leistungsschutzrechts auf die Anzeige von Medieninhalten auswirken könnte. Wenn selbst Überschriften und Vorschaubilder lizenziert werden müssten, würden die angezeigten Ergebnisse kaum noch einen Rückschluss auf die verlinkten Inhalte erlauben, berichtete Searchengineland.com.
Googles Nachrichtenchef Richard Gingras hatte im vergangenen November davor gewarnt, dass Google News in Europa eingestellt werden könnte. Zudem könnte seiner Ansicht nach ein Zwei-Klassen-Internet drohen, weil Anbieter wie Google nur bestimmten Medien eine Lizenz zahlten. Andere Medien könnten hingegen benachteiligt werden und aus den Suchergebnissen verschwinden.
Der aktuelle Kompromissvorschlag sieht zudem vor, dass Neuregelungen bei Urhebervertragsrecht nicht für Entwickler von Computerprogrammen gelten sollen. Weil damit Nachteile für Software-Unternehmen befürchtet wurden, hatte die Bundesregierung darauf gedrängt, dass Software-Entwickler aus dem Katalog der Rechte herausgenommen werden. Der IT-Verband Bitkom hatte ebenfalls vor gravierenden Folgen durch die geplante Regelung gewarnt.
Kommission, Parlament und Ministerrat verhandeln seit Oktober 2018 über den endgültigen Text der EU-Urheberrechtsrichtlinie. Eine ursprünglich geplante Einigung im vergangenen Dezember war nicht gelungen. Im März könnte das Parlament dann über das Verhandlungsergebnis abstimmen. Nach Angaben der Piratenpolitikerin Julia Reda bedauern inzwischen "mehr und mehr Abgeordnete", im vergangenen September für Artikel 13 oder die gesamte Richtlinie gestimmt zu haben.
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Urheberrecht: Warum die Kreativwirtschaft plötzlich Uploadfilter ablehnt |
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Artikel 13 verursacht unverhältnismäßig hohe Kosten durch den Einsatz von Upload-Filtern...
Nein, weil ich weiss, dass das eh nicht zuverlässig funktionieren würde. Allerdings...
Hallo, was? Derjenige, der Content hochlädt ist Rechteinhaber? In welcher Welt lebst...
schaue mir die memen immer auf reddit, 9gag und iFunny an. je mehr memen, desto besser!