Urheberrecht: Spanien besteuert Hyperlinks
Spanien will stärker gegen illegale Downloads vorgehen. Dazu hat die Regierung ein Gesetz beschlossen, das selbst für Textzitate wie Hyperlinks eine Abgabe verlangt.

Die spanische Regierung hat ein umstrittenes Gesetz verabschiedet, das selbst kleinste Textzitate unter Urheberrecht stellt. Von der Neufassung des Gesetzes zum geistigen Eigentum sind sogar Hyperlinks betroffen. Wer gegen das Urheberrecht verstößt, dem drohen künftig bis zu 300.000 Euro Geldstrafe oder sechs Jahre Gefängnis.
Spanien will mit dem Gesetz gegen die große Zahl illegaler Downloads vorgehen. Offiziellen Angaben zufolge werden bis zu 84 Prozent aller digitalen Inhalte im Land illegal bezogen. Die Verluste der Kreativbranche aufgrund von Urheberrechtsverletzungen sollen sich auf rund 16 Milliarden Euro belaufen. Das Ley de Propriedad Intelectual (LPI) soll die Verbreitung von Downloadlinks nun eindämmen. Spaniens Bildungsminister José Ignacio sprach von einer "Pionierleistung für Europa".
Das spanische Kultusministerium zweifelt die Zahlen allerdings an und bezeichnete den Bericht als eine "von Interessengruppen in Auftrag gegebene Meinungsstudie".
Auch private Blogs sind betroffen
Dem Gesetz zufolge können bei Nachrichten, Unterhaltungsinhalten oder Meinungstexten Gebühren verlangt werden. Betroffen sind sowohl wirtschaftlich betriebene Seiten als auch private Blogs. Auch die reine Verlinkung reicht schon aus. Entsprechend sind von der in Spanien als Google-Steuer bekannten Novelle auch die Betreiber von Suchmaschinen betroffen. Selbst Universitäten sollen künftig eine Pauschalabgabe von fünf Euro je Student zahlen. Das gilt auch, wenn es sich bei den Inhalten um Creative-Commons-Angebote handelt. Die genaue Berechnung der Zahlungen ist noch offen.
Mit dem Gesetz will Madrid auch den Schutz von Fotografen und Journalisten verbessern, deren Inhalte online abrufbar sind. Beobachtern zufolge dürften aber vor allem Verlage von den Neuerungen profitieren. Der Verband spanischer Zeitungsverleger (AEDE) sprach vom "wichtigsten Schritt, den jemals eine spanische Regierung zum Schutz der Presse unternommen hat".
Unternehmer fürchten um Innovationskraft
Vertreter der digitalen Werbetreibenden kritisierten den Schritt dagegen. Vom Verband IAB hieß es, die Abgeordneten hätten die Komplexität der Lage nicht verstanden. Das Gesetz behindere das digitale Ökosystem durch eine unverhältnismäßige Kriminalisierung der verbreiteten Kommunikationspraxis. Internet-Unternehmen äußerten Bedenken, weil viele Geschäfte von der Verlinkung auf andere Inhalte abhingen. Auch Google äußerte sich bereits im Februar kritisch zu den Plänen.
Die spanische Regierung stellte klar, dass soziale Netzwerke wie Facebook und Twitter von der Änderung ausgenommen seien. Ab wann das Gesetz im Einzelfall greift, ist bislang unklar. Ähnlich wie bei dem 2013 in Deutschland eingeführten Leistungsschutzrecht dürften Gerichte in den kommenden Monaten für eine verbindliche Interpretation des Gesetzestextes sorgen.
Oder nutzen Sie das Golem-pur-Angebot
und lesen Golem.de
- ohne Werbung
- mit ausgeschaltetem Javascript
- mit RSS-Volltext-Feed
Es wird bestimmt gerecht an die geistigen Eigentümer verteilt!
Dann geht man in Zukunft also nicht mehr auf www.boerse.bz sondern auf www.facebook.com...
letztens mit nem kollegen unerhalten. 1. punkt "nutzt du eigentlich noch bookmarks oder...
Sehr geehrter User Sie und Ihr Vorgänger haben nun linkähnlich mehrfach Texte zu...
Oder das Gesetz einfach typisch Politiker. Irgendwas festlegen, aber nicht genau...