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Urheberrecht: Schadensersatz wegen Miniatur-Vorschaubild bei Facebook

Weil er einen Link geteilt hat, in dessen Vorschau ein angeblich urheberrechtlich geschütztes Bild enthalten war, soll der Betreiber einer gewerblichen Facebook -Seite 1.800 Euro zahlen.
/ Steve Haak
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Das Logo von Facebook (Bild: Leon Neal/AFP/Getty Images)
Das Logo von Facebook Bild: Leon Neal/AFP/Getty Images

Im vergangenen Jahr sind zahlreiche Blogger wegen der Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Bildern abgemahnt worden(öffnet im neuen Fenster) , jetzt wird erstmals ein Seitenbetreiber bei Facebook zur Kasse gebeten. Er hatte auf seiner Facebook-Seite einen Link geteilt, in dem das Bild einer freiberuflichen Fotografin als Vorschau zu sehen war.

Die Anwaltskanzlei Weiß und Partner aus Esslingen schreibt auf ihrer Seite(öffnet im neuen Fenster) : "Erstmals geht uns eine urheberrechtliche Abmahnung zu, in der einem Facebook-Nutzer vorgeworfen wird, durch die Funktion 'Link teilen' Urheberrechte in Bezug auf das bei Facebook angezeigte Miniaturbild zu verletzen."

Die Berliner Kanzlei Pixel.Law habe demnach den Seitenbetreiber abgemahnt. Diese vertrete die Fotografin des in der Link-Vorschau angezeigten Bildes. Die Fotografin fordere außerdem "die sofortige Entfernung des Bildes, die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie Schadensersatz und die Abmahn-Kosten" . Insgesamt soll der Seitenbetreiber 1.800 Euro zahlen.

Die Kanzlei Weiß und Partner räumt ein, dass ihr Mandant gegen das Urheberrecht verstoßen haben könnte. Nur die Höhe der Schadensersatzforderung zweifelt sie an. Gleichzeitig weisen die Anwälte darauf hin, dass solche Abmahnungen vermieden werden könnten, wenn Facebook-Nutzer die Miniaturbilder aus der Vorschau entfernten. "Nur derjenige, der über die entsprechenden Rechte an dem Bild auf der Ursprungsseite verfügt, sollte das Facebook-Miniaturbild aktiv lassen."

Der Fall einer Abmahnung wegen eines Vorschaubildes ist bisher einzigartig. Im vergangenen Jahr wurden allerdings zahlreiche Blogger abgemahnt, weil sie fremde Bilder auf ihren Seiten verwendeten. In einem Fall sollte ein Blogger für drei Bilder 19.000 Euro Schadensersatz zahlen(öffnet im neuen Fenster) .


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