Neues Leistungsschutzrecht mit alten Problemen

Dazu zählen umfassende Änderungen um Urheberrechtsgesetz (Urhg), wie die Neufassung des Leistungsschutzrechts für Presseverlage. Dieses setzt Vorgaben der Richtlinie fast eins zu eins um, was aufgrund unklarer Rechtsbegriffe wie beim gescheiterten deutschen Leistungsschutzrecht zu langwierigen Prozessen führen könnte.

So ist künftig "die Nutzung einzelner Wörter oder sehr kurzer Auszüge aus einer Presseveröffentlichung" lizenzfrei möglich. Doch wie viele Wörter oder Zeichen das sein dürfen, bleibt offen. Allerdings hat der Suchmaschinenkonzern Google inzwischen Vereinbarungen mit vielen Verlagen getroffen, die möglicherweise Nutzungen nach dem Presseleistungsschutzrecht einschließen werden. Zumindest in Frankreich hat Google das so umgesetzt.

Autoren müssen beteiligt werden

Künftig müssten die Verlage die Autoren zu mindestens einem Drittel an den Einnahmen aus dem Leistungsschutzrecht beteiligen. Ein Verzicht ist nur auf der Basis gemeinsamer Vergütungsregeln oder Tarifverträge möglich. Die Ansprüche können nur durch Verwertungsgesellschaften geltend gemacht werden.

Vom Leistungsschutzrecht erfasst sind künftig nicht nur Veröffentlichungen im Internet, sondern auch Newsletter, die per E-Mail verschickt werden. Ausdrücklich nicht davon betroffen sind laut Gesetzesbegründung "interne Vervielfältigungshandlungen, die die Funktionsfähigkeit von Suchmaschinen im Internet sicherstellen, d.h. die technisch notwendige Vervielfältigung einer Webseite oder eines Dokuments zur Aufnahme in den Index einer Suchmaschine (Cache)". Bei solchen rein internen Vervielfältigungen handele es sich nicht um eine vom Leistungsschutzrecht erfasste Onlinenutzung der Presseveröffentlichung.

Memes, Remix, Mashups ausdrücklich als "Pastiche" erlaubt

Ebenfalls erlaubt bleibt die Vervielfältigung zu privaten oder nichtkommerziellen Zwecken durch einzelne Nutzer. "Setzt ein Nutzer etwa zu privaten Zwecken einen Tweet ab, der sich auf eine Presseveröffentlichung bezieht, wird diese Nutzung vom Schutzbereich nicht umfasst, auch wenn die Plattform (hier: Twitter) kommerzielle Zwecke verfolgt", heißt es in der Begründung.

Inwieweit eine solche Nutzung mit den Bagatellgrenzen der Upload-Plattformen vereinbar ist, dürfte davon abhängen, ob die jeweilige Plattform die Vorgaben des Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetzes erfüllen muss. Das wäre bei Twitter beispielsweise der Fall.

Eine wichtige Änderung für Nutzer besteht darin, dass künftig Werkformen wie Karikatur, Parodie und Pastiche uneingeschränkt auf geschützte Inhalte zugreifen können. In der Gesetzesbegründung heißt es zu den Pastiches: "Zitierende, imitierende und anlehnende Kulturtechniken sind ein prägendes Element der Intertextualität und des zeitgemäßen kulturellen Schaffens und der Kommunikation im 'Social Web'. Hierbei ist insbesondere an Praktiken wie Remix, Meme, GIF, Mashup, Fan Art, Fan Fiction oder Sampling zu denken."

Reproduktionen alter Gemälde nicht mehr geschützt

Weitere Aspekte der Reform betreffen die Vervielfältigungen gemeinfreier visueller Werke. Solche Reproduktionen von Gemälden, wie sie beispielsweise im Streit zwischen der Wikipedia und den Mannheimer Reiss-Engelhorn-Museen eine Rolle spielten, sind nicht mehr geschützt. "Dies gilt sowohl für Reproduktionen, die nach Inkrafttreten der Neuregelung hergestellt werden, als auch für solche, die vorher entstanden sind", heißt es in der Begründung.

Neue Regelungen gibt es zudem beim Urhebervertragsrecht, Text- und Data-Mining und dem Zugriff auf verwaiste Werke. Auch ermöglicht das Gesetz erweiterte Kollektivlizenzen mit pauschalen Vergütungsansprüchen. Letzteres bedeutet, dass Verwertungsgesellschaften auch Nutzungsrechte von Urhebern lizenzieren können, die nicht zu deren Mitgliedern zählen, sogenannte Außenstehende.

Die IT-Wirtschaft sieht die neuen Regelungen eher kritisch.

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 Urheberrecht reformiert: Bundestag beschließt Uploadfilter und LeistungsschutzrechtGoogle sieht rechtliche Unsicherheiten 
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BlindSeer 25. Mai 2021

Nutzt halt nur nix, wenn diese 5-7% der Sonstigen-Wähler ignoriert werden und der Anteil...

thecrew 21. Mai 2021

Was soll dir ein VPN helfen? Das System arbeitet so wie youtube content ID. Die kannst...

BlindSeer 21. Mai 2021

Ich sehe schon, das ist wieder total fortschrittlich... Auch gesehen, dass es den Verband...

Lapje 20. Mai 2021

Kann ich mir sehr gut vorstellen. In den USA häufen sich z.B. Hinweise darauf, dass...



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