Urheberrecht: Nutzer sollen der EU ihre Meinung sagen
Wer immer schon seine Kritik am Urheberrecht in Europa loswerden wollte, kann das jetzt bei der EU-Kommission tun. Bis Anfang Februar wartet ein umfangreicher Fragebogen auf Nutzer, Autoren und alle weiteren Betroffenen.

Die EU-Kommission hat am Donnerstag eine öffentliche Beratung zum Urheberrecht gestartet. Bis zum 5. Februar 2014 erhofft sich die EU Beiträge von "Konsumenten, Nutzern, Autoren, Darstellern, Verlagen, Produzenten, Rundfunkunternehmen, Vermittlern, Verteilern und anderen Dienstleistern, Verwertungsgesellschaften, öffentlichen Behörden und Mitgliedstaaten" zu dem Thema. Dazu hat die Kommission ein 36-seitiges Dokument vorbereitet, das 80 Fragen an die Betroffenen stellt. Je nach Frage kann die Antwort entweder angekreuzt oder schriftlich beantwortet werden. Die EU-Kommission will das Urheberrecht grundlegend überarbeiten und modernisieren.
Der schon 2011 begonnene Prozess soll zum einen eine europaweite Lizenzierung in Zukunft erleichtern, zum anderen das geistige Eigentum auf einem hohen Niveau schützen. Dazu sollen die Betroffenen Fragen beantworten, ob und wie sie im Alltag mit urheberrechtlichen Problemen konfrontiert werden. So wird beispielsweise die etwas weltfremd anmutende Frage (Nr. 11) gestellt, ob der Link auf ein urheberrechtlich geschütztes Werk vom Rechteinhaber genehmigt werden sollte. Ebenfalls sollen die Nutzer angeben, ob sie beim Wiederverkauf eines digitalen Werkes schon auf Beschränkungen gestoßen sind. Ganz allgemein will die Kommission wissen, ob das gegenwärtige Urheberrecht noch dem digitalen Zeitalter angemessen ist.
TV-Archive sollen ins Internet
Große Teile des Fragenkatalogs wenden sich an bestimmte Interessengruppen wie Bibliotheken, Behörden, Schulen oder Forschungseinrichtungen. Zweifellos werden die Antworten auf Fragen zur Privatkopie, Urhebervergütung und Strafverfolgung je nach Interesse sehr kontrovers ausfallen. Dies zeigte sich auch bei dem kürzlich abgeschlossenen Dialogforum zum Thema "Lizenzen für ganz Europa". Dabei konnte bei den Fragen von nutzergenerierten Inhalten sowie Text und Data Mining keine Einigung unter den Interessengruppen hergestellt werden. Immerhin gelang es den beteiligten Vertretern wie Sendern, Verlagen, Autorengruppen und Produzenten, sich auf "zehn Versprechen für mehr Online-Inhalte" zu verständigen. Zu Punkt 8 heißt es beispielsweise, dass sich die Fernsehsender und Rechteinhaber zum ersten Mal darauf geeinigt hätten, Millionen Stunden an Archivmaterial zu digitalisieren und verfügbar zu machen. Auch soll es beispielsweise einen offenen Standard geben, um elektronische Bücher auf verschiedenen Geräten und Plattformen lesbar zu machen.
Die Selbstverpflichtungen der Industrie sollen bei der Überarbeitung des rechtlichen Rahmens berücksichtigt werden. Eine Entscheidung über mögliche Reformvorschläge soll im kommenden Jahr fallen.
Oder nutzen Sie das Golem-pur-Angebot
und lesen Golem.de
- ohne Werbung
- mit ausgeschaltetem Javascript
- mit RSS-Volltext-Feed
Ach nein? Ich habe dieses Jahr für meine Band erst mehrere tausend Euro für Produktion...
Das Problem in der Ecke ist weniger "kompromissbereit", sondern ablehnend der Idee für...
Im Prinzip ja, aber du musst das noch genauer spezifizieren: 25 Jahre ab Schaffung, ab...
Vor allem nur auf Englisch, das wurmt mich am meisten. Da steht so ein Billionengrab in...