Urheberrecht: Merkel bekräftigt Zustimmung zu Uploadfiltern

Anders als mehrere europäische Länder will Deutschland der EU-Urheberrechtsrichtlinie zustimmen. Über eine Protokollerklärung zu Uploadfiltern gibt es laut Kanzlerin Merkel noch Streit in der Koalition.

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Bundeskanzlerin Merkel verteidigt den Kompromiss zu den Uploadfiltern.
Bundeskanzlerin Merkel verteidigt den Kompromiss zu den Uploadfiltern. (Bild: Bundestag.de/Screenshot: Golem.de)

Die Bundesregierung will in der kommenden Woche final der EU-Urheberrechtsrichtlinie zustimmen. Das sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) am Mittwoch in einer Fragestunde des Bundestags in Berlin. An dem im Februar 2019 gefundenen Kompromiss sei viele Jahre gearbeitet worden, sagte die Kanzlerin und fügte hinzu: "Die grundsätzliche positive Einstellung, dass dieser Kompromiss tragfähig ist, steht nicht in Frage." Allerdings arbeiteten Union und SPD noch an einer Protokollerklärung zu Artikel 17, die auf Wunsch der zuständigen Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) der Abstimmung im Ministerrat hinzugefügt werden soll.

Mit Blick auf den umstrittenen Artikel 17 (früher 13), wonach Plattformen unmittelbar für Urheberrechtsverletzungen ihrer Nutzer haften sollen, sagte Merkel: "Das Wort Uploadfilter kommt in diesem Artikel 17 gar nicht vor." Es gehe darum, "dass Plattformen eine Verantwortung haben über das Management der Inhalte, die über diese Plattformen weitertransportiert werden. In diesem Zusammenhang glauben wir, dass man überhaupt noch nicht genau weiß, wie die Umsetzung dann in nationales Recht erfolgt. Und wir sehen keine Gefährdung automatisch dessen, dass dort Inhalte in irgendeiner Weise unterdrückt werden."

Die Regierung sehe den "großen Missstand, dass heute doch Inhalte von Kreativen ohne Bepreisung weiter verwendet werden. Und das ist nicht im Sinne der Kreativwirtschaft, das ist nicht im Sinne des Schutzes des geistigen Eigentums". Die Kanzlerin sagte weiter: "Wir können dem Zerfließen des Werts des geistigen Eigentums ja nicht einfach zustimmen." Einen angeblichen "Kuhhandel" mit Frankreich in den Verhandlungen habe es nicht gegeben, sagte Merkel. Man habe einen Kompromiss zu den Ausnahmen für Startups ohne Bezug auf die "davon völlig unabhängige Gas-Richtlinie" gefunden. Einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung zufolge könnte die Bundesregierung Zugeständnisse bei den Uploadfiltern gemacht haben, um Frankreichs Zustimmung zum Bau der Erdgaspipeline Nord Stream 2 zu erhalten.

SPD fordert Protokollerklärung

Medienberichten zufolge sollte es in der Erklärung heißen: "Die Bundesregierung wird sich bei der Umsetzung des Artikels 17 [...] von dem Ziel leiten lassen, ohne das Instrument 'Upload-Filter' auszukommen". In den Erläuterungen zur Geschäftsordnung des Europäischen Rates (PDF) heißt es jedoch, solche Erklärungen könnten "Tragweite und die Wirkung eines Rechtsakts, die ausschließlich durch den Inhalt des Rechtsakts selbst bestimmt werden, nicht einschränken; Protokollerklärungen können nur dazu dienen, eine Auslegung zu bestätigen, die sich aus dem Wortlaut des Rechtsakts selbst ergibt. Eine Protokollerklärung kann daher, wenn sie in einer Vorschrift des abgeleiteten Rechts keinen Ausdruck gefunden hat, zur Auslegung dieser Vorschrift nicht herangezogen werden".

Barley wolle darüber hinaus die Pflicht zur umfassenden Kontrolle und Ahndung von Urheberrechtsverletzungen auf die "marktmächtigen" Plattformen wie Facebook beschränken. Zudem lehne sie die von der CDU vorgeschlagenen Pauschallizenzen als Alternative zu Uploadfiltern ab, berichtete die Süddeutsche Zeitung.

Keine Abstimmung im Bundestag

Obwohl eine solche Protokollerklärung offenbar keine rechtlich bindende Wirkung hat, muss deren Wortlaut laut Merkel noch immer abgestimmt werden. Dem Bericht zufolge hat Barley den beteiligten Ministerien eine Frist zur Zustimmung bis zum 11. April 2019 um 18 Uhr gesetzt. Sie habe die Aufforderung damit begründet, dass das EU-Ratssekretariat den EU-Regierungen wiederum eine Frist bis Freitag 12 Uhr gesetzt habe.

Laut Merkel steckt hinter dieser erforderlichen Klärung auch die Entscheidung der Koalitionsfraktionen, über einen Antrag der FDP-Fraktion zur Urheberrechtslinie in dieser Woche nicht mehr im Bundestag abzustimmen. Damit werde ein Votum vor der entscheidenden Abstimmung in der kommenden Woche verhindert, twitterte die FPD-Fraktion. Union und SPD hätten im Rechtsausschuss verhindert, dass dieser Punkt für Donnerstag auf die Tagesordnung gesetzt werde.

Mit der Zustimmung Deutschlands dürfte einer endgültigen Verabschiedung der Reform damit nichts mehr im Wege stehen. Zwar lehnen die Mitgliedstaaten Niederlande, Polen, Italien, Luxemburg, Finnland und Schweden die Reform weiter ab. Doch ohne eine Enthaltung Deutschlands gibt es dafür weiterhin eine erforderliche Mehrheit.

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Clown 12. Apr 2019

Es wäre der Diskussion zuträglich, wenn Du Pauschalisierungen unterlassen könntest. Wer...

Trockenobst 11. Apr 2019

Das ist gar nicht mehr wirklich der Kriegsschauplatz. Immer mehr große Firmen...

Sandor_Clegane 11. Apr 2019

Aber wie du bereits festgestellt hast hat der Spruch größere Verbreitung gefunden, keine...

bombinho 11. Apr 2019

Man darf nur nicht verwechseln, "geduldig auf ein Ziel hinzuarbeiten" mit "dulden und...



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