Urheberrecht: Koalitionsstreit über Uploadfilter und Leistungsschutzrecht
"Pacta sunt servanda:" Dieses Prinzip der Vertragstreue im Recht(öffnet im neuen Fenster) scheint ausgerechnet für einige Rechtspolitiker der CDU nicht mehr zu gelten. Obwohl der im März geschlossene Koalitionsvertrag von Union und SPD den Einsatz von Uploadfiltern im Urheberrecht als "unverhältnismäßig" ablehnt, verteidigen die CDU-Bundestagsabgeordneten Elisabeth Winkelmeier-Becker und Ansgar Heveling entsprechende Pläne auf EU-Ebene . Im Gegenzug fordern parteinahe Digitalvereine wie CSUnet, Cnetz (CDU), D64 (SPD) sowie Load e.V (FDP) geschlossen den Verzicht auf Leistungsschutzrecht und Uploadfilter.
Zu den Unterzeichnern des Appells gehören unter anderem Digitalstaatsministerin Dorothee Bär (CSU) und der CDU-Netzpolitiker Thomas Jarzombek. Bär hatte das Leistungsschutzrecht bereits in einem Interview im März 2018 strikt abgelehnt , Jarzombek hatte die Pläne in einem Interview mit Golem.de als "brandgefährlich" bezeichnet. In dem offenen Brief an die deutschen Europaabgeordneten(öffnet im neuen Fenster) heißt es: "Wir bitten Sie, bei der Abstimmung zum Richtlinienvorschlag über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt nicht dem Votum des Rechtsausschusses zu folgen, sondern gegen die Einführung von Upload-Filtern und auch gegen das Leistungsschutzrecht zu stimmen."
Leistungsschutzrecht im Koalitionsvertrag abgelehnt
Die Vereine verweisen darauf, dass der Schutz des Urheberrechts und eine angemessene Beteiligung von Journalisten an Erträgen im Internet für sie wichtige Anliegen seien. "Doch die von der EU-Kommission erarbeiteten und im Rechtsausschuss verabschiedeten Instrumente werden diese Ziele nicht nur verfehlen, sondern zudem enorme Kollateralschäden mit sich bringen, vor denen wir nachdrücklich warnen" , heißt es weiter.

Zudem verweisen die netzpolitischen Vereine darauf, dass im Koalitionsvertrag(öffnet im neuen Fenster) "eine klare Absage" zu Uploadfiltern vereinbart worden sei. Ebenfalls reklamieren sie, die Koalitionspartner hätten sich "gegen ein Leistungsschutzrecht und stattdessen für eine Stärkung der Rechtsposition der Verlage und eine Stärkung der Stellung von Rechteinhabern gegenüber Internetprovidern entschieden." Bislang ist der Koalitionsvertrag in dieser Hinsicht nicht so eindeutig interpretiert worden, so dass das SPD-geführte Bundesjustizministerium sich im Ministerrat für ein Leistungsschutzrecht nach deutschem Vorbild eingesetzt hat . Das Ignorieren von Koalitionsverträgen hat beim Justizministerium in diesem Punkt allerdings Tradition .
Uploadfilter werden ignoriert
Die CDU-Rechtspolitiker Winkelmeier-Becker und Heveling scheinen sich ebenfalls nicht an den Vorgaben des Koalitionsvertrags zu stören. In ihrer Stellungnahme behaupten sie stattdessen, die an den EU-Plänen "häufig drastisch vorgebrachte Kritik entbehrt jeder Grundlage." Es gehe nicht darum, "digitale Entwicklungen auszubremsen oder das Internet zu zensieren" . Dass die Plattformbetreiber zwangsläufig die hochgeladenen Inhalte filtern müssen, um nicht für Urheberrechtsverstöße unmittelbar zu haften, wird von den beiden Abgeordneten ignoriert.
Eine von der FDP-Fraktion gewünschte namentliche Abstimmung zum Thema hatten Union und SPD am Donnerstag im Bundestag verweigert . Dabei hätte sich vermutlich gezeigt, dass etliche Abgeordnete der Koalition in diesem Punkt nicht die gemeinsame Regierungsvereinbarung unterstützen.
Empörung über Seehofers Filterpläne
Für Empörung bei Jarzombek hatte am Freitag zudem ein Passus gesorgt, den das Abschlussdokument des Europäischen Rats vom 28. Juni 2018(öffnet im neuen Fenster) enthält. Darin begrüßt der Rat "die Absicht der Kommission, einen Gesetzgebungsvorschlag zur Verbesserung der Erkennung und Entfernung von Inhalten zu unterbreiten, die zu Hass und zu terroristischen Handlungen anstiften."
Jarzombek twitterte dazu(öffnet im neuen Fenster) : "Wie es aussieht, hat das Bundesinnenministerium in die EU-Gipfelerklärung einen Passus pro Uploadfilter verhandelt. Entgegen der klaren Beschlusslage des Koalitionsvertrags. Ich bin fassungslos."
Pläne seit Wochen bekannt
Dass sich das Innenministerium offen für eine solche gesetzliche Verpflichtung einsetzt, ist allerdings nicht neu. Eine entsprechende Initiative von Innenminister Horst Seehofer (CSU) mit seinem französischen Amtskollegen Gérard Collomb war Anfang Juni 2018 bekanntgeworden . Dabei geht es allerdings nicht um Urheberrecht, sondern zunächst nur um Terrorpropaganda, die von den Providern innerhalb einer Stunde nach deren Meldung gelöscht werden soll.
Neu ist hingegen die Feststellung, dass die EU-Kommission die Absicht hat, einen Gesetzgebungsvorschlag zu präsentieren. Bislang hatte es eher den Anschein, dass die Kommission zunächst abwarten wollte, wie die Anfang März 2018 vorgestellten Empfehlungen umgesetzt werden . Damals hatte Brüssel bereits mit gesetzlichen Vorgaben gedroht, falls die Vorschläge keine Wirkung zeigen sollten. Eine Anfrage von Golem.de an die EU-Kommission, ob tatsächlich bereits ein Gesetzgebungsverfahren geplant sei, blieb bislang unbeantwortet.
Erst Terrorpropaganda, dann Urheberrecht?
Allerdings ist die Empörung Jarzombeks nicht ganz unberechtigt, wenn auch etwas verspätet. Denn in dem vor einem Monat bekanntgewordenen Schreiben hatten die beiden Minister vorgeschlagen, dass die Vorgaben später "gegebenenfalls um Maßnahmen zur Bekämpfung kinderpornografischer Inhalte und sonstiger rechtswidriger Inhalte erweitert werden" . Auch die Kommission hatte "proaktive Werkzeuge zur Erkennung und Entfernung illegaler Inhalte" vorgeschlagen. Diese sollten nur bei solchen Inhalten eingesetzt werden, "die nicht in einen Gesamtkontext eingeordnet werden müssen, um als illegal angesehen zu werden" . Als Beispiel werden neben terroristischen Inhalten auch "Darstellungen des sexuellen Missbrauchs von Kindern oder nachgeahmte Güter" genannt.
Der IT-Branchenverband Eco warnte daher in einer Stellungnahme vom Freitag ein weiteres Mal vor dem verpflichtenden Einsatz von Uploadfiltern. "Eine proaktive Überprüfung sämtlicher Inhalte durch die Provider bedeutet nicht nur eine Abkehr von den Prinzipien der E-Commerce-Richtlinie, sondern stellt durch den Aufbau einer Zensurinfrastruktur auch eine Gefahr für die Meinungsfreiheit im Netz dar" , sagte der Eco-Vorstandsvorsitzende Oliver Süme. Angesichts der auch in Europa immer weiter zunehmenden Tendenz zur politischen Radikalisierung von Regierungen sei es besorgniserregend, dass eben diese politischen Kräfte künftig über ein Instrument verfügen könnten, mit dem sich die Meinungsfreiheit und der Pluralismus im Netz massiv unterdrücken ließe.
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