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Urheberrecht: Klage gegen Stability AI auf dem Weg vor Gericht

Die KI von Stable Diffusion soll gegen Urheberrechte verstoßen. Die Klage darf wohl verhandelt werden, der Richter ist aber wenig überzeugt.
/ Sebastian Grüner
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Die Klage gegen Stability AI und Stable Diffusion darf wohl verhandelt werden. (Bild: LIONEL BONAVENTURE/AFP via Getty Images)
Die Klage gegen Stability AI und Stable Diffusion darf wohl verhandelt werden. Bild: LIONEL BONAVENTURE/AFP via Getty Images

Im Fall der Klage gegen die KI-Bildgeneratoren Stable Diffusion, Midjourney sowie die Plattform Deviantart mit dessen Dreamup wird künftig nur noch in einem, dafür wohl aber entscheidenden Punkt verhandelt: Die Frage, ob Stable Diffusion gegen Urheberrechte verstößt. Sämtlichen anderen Anträgen der Beklagten zur Klageabweisung hat der zuständige Richter William Orrick am Bezirksgericht in San Francisco zugestimmt ( PDF(öffnet im neuen Fenster) ).

Geklagt hatten die Künstlerinnen Sarah Andersen, Kelly McKernan und Karla Ortiz. In der Klage wird behauptet, dass die genannten Werkzeuge ohne Zustimmung auch mit urheberrechtlich geschützten Bildern trainiert worden seien. Darüber hinaus heißt es, dass die Modelle nicht nur unerlaubte Kopien machten, sondern auch die Generierung selbst nicht lizenzierte, abgeleitete Werke aus diesen erstelle, dass diese also im Stil oder in den Themen der Klägerinnen kopiert würden.

Die Klageabweisungen fußen nun jedoch darauf, dass McKernan und Ortiz ihre Werke nie beim US Copyright Office gemeldet hätten und damit fraglich ist, ob diese grundsätzlich überhaupt dem US-Copyright-Recht unterliegen. Auch die Klagen von Andersen gegen Midjourney und Deviantart werden abgewiesen, weil nicht gezeigt werden konnte, wie und ob diese direkt gegen das Urheberrecht verstoßen. Immerhin seien diese nicht für das Scraping verantwortlich gewesen und hätten auch Stable Diffusion nicht selbst trainiert.

Schwierige Verhandlungsposition

In dem weiter laufenden Verfahren zeigt sich Richter Orrick wohl außerdem wenig überzeugt, dass die Klage insgesamt Erfolg haben könnte. So schreibt er, dass möglicherweise weiterhin nicht klar sei, ob es sich bei den generierten Bildern wirklich um abgeleitete Werke handele, selbst wenn gezeigt werden könnte, dass alle Bilder der Trainingsdaten dem Urheberrecht unterliegen und sämtliche generierten Bilder auf diesen basierten. Denn dazu müsste eine wesentliche Ähnlichkeit zwischen Ausgangsdaten und generierten Bildern gezeigt werden.

Die juristische Vertretung der Klägerinnen gibt sich dennoch positiv gestimmt. In einem Update zu dem Fall heißt es: "Insgesamt betrachten wir diese Entscheidung als positiv für die Kläger, da die wichtigste Forderung der Klage nun vor Gericht verhandelt werden kann."


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