Urheberrecht: Frag den Staat darf Glyphosat-Gutachten nicht publizieren
Im juristischen Streit zwischen der Bundesregierung und der Plattform Frag den Staat um die Veröffentlichung eines Glyphosat-Gutachtens hat das Portal eine Niederlage kassiert. Das Landgericht Köln entschied per einstweiliger Verfügung, dass das von der Initiative angeforderte Gutachten des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) nicht im Internet veröffentlicht werden darf. Sollte das Dokument nicht offline genommen werden, droht eine Strafe von 250.000 Euro oder eine sechs-monatige Ordnungshaft.
"Gegen die Verfügung in Köln werden wir Widerspruch einreichen", verkündete Arne Semsrott von Frag den Staat am Mittwoch. "Wenn es nötig ist, ziehen wir mit dem Fall bis vor den Europäischen Gerichtshof." Zugleich rief die Initiative die Bürger dazu auf, dasGutachten ebenfalls von dem Bundesinstitut anzufordern(öffnet im neuen Fenster). Zwar dürfe niemand das Dokument veröffentlichen – aber jeder habe das Recht, es nach dem Informationsfreiheitsgesetz als Privatkopie zu erhalten.
Staatliche Behörde beruft sich auf Urheberrecht
Das staatlich verfasste und finanzierte Gutachten wurde ohne die Zustimmung der Behörde im Internet publiziert. Daraufhin leitete das Bundesinstitut – unter Verweis auf das Urheberrecht – rechtliche Schritte ein und schickte eine Abmahnung an den Verein Open Knowledge Foundation, den Betreiber von Frag den Staat. Dieser ließ jetzt mit einer sogenannten negativen Feststellungsklage klären, ob das Gutachten veröffentlicht werden darf.
"Die Bundesregierung missbraucht das Urheberrecht, um die Veröffentlichung von Dokumenten zu verhindern. Das ist möglich, weil das deutsche Urheberrecht hoffnungslos veraltet ist,"kritisiert Frag den Staat in einem Blogeintrag.
Die Platform wurde 2011 gegründet. Über sie können Interessierte Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz stellen und auf diesem Wege Informationen und Dokumente von staatlichen Einrichtungen erhalten. 2014 hatte die Plattform bereits eine ähnliche juristische Auseinandersetzung mit dem Bundesinnenministerium.
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