Urheberrecht: Europaparlament für Leistungsschutzrecht und Uploadfilter

Erfolg im zweiten Anlauf: Nach einer beispiellosen Lobbyschlacht haben sich die Befürworter von Leistungsschutzrecht und Uploadfiltern im Europaparlament durchgesetzt. Nun beginnen die entscheidenen Verhandlungen.

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Verhandlungsführer Axel Voss (CDU) freut sich über den Abstimmungserfolg.
Verhandlungsführer Axel Voss (CDU) freut sich über den Abstimmungserfolg. (Bild: Vincent Kessler/Reuters)

Das Europaparlament hat im zweiten Anlauf für die Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverleger sowie für Uploadfilter bei Online-Plattformen gestimmt. Die leicht veränderten Entwürfe des Verhandlungsführers Axel Voss (CDU) erhielten am Mittwoch in Straßburg die erforderliche Mehrheit. Damit können nun die sogenannten Trilog-Verhandlungen über die EU-Urheberrechtsreform mit den EU-Mitgliedstaaten und der EU-Kommission beginnen. Welche genauen Regelungen am Ende der Verhandlungen beschlossen werden, steht noch nicht fest. Zudem muss das Europaparlament noch einmal dem endgültigen Gesetzestext zustimmen.

Die Abstimmung war notwendig geworden, weil ein von Voss eingereichter Vorschlag im Juli nicht die erforderliche Mehrheit gefunden hatte. Daher musste das Parlament in seiner Sitzung am Mittwoch über zahlreiche Änderungsvorschläge zum Entwurf der EU-Kommission abstimmen. Durchsetzen konnten sich dieses Mal die Vorschläge der konservativen EVP-Fraktion.

Ausnahmen für "individuelle Wörter"

Die nun beschlossene Verhandlungsposition (PDF) sieht in Artikel 11 die Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverleger vor. Verlage sollen für die "digitale Nutzung" ihrer Produkte von Informationsdiensten im Netz "fair und angemessen" vergütet werden. Ausgenommen sind reine Verlinkungen, "die von individuellen Wörtern begleitet werden". Die "legitime private und nicht-kommerzielle Nutzung" durch individuelle Nutzer ist ebenfalls erlaubt.

Unklar bleibt bei diesen Formulierungen, ob beispielsweise vollständige Überschriften von Zeitungstexten bei einer Verlinkung angegeben werden dürfen, wie dies beispielsweise bei Wikipedia-Artikeln üblich ist. Es ist daher zu hoffen, dass entsprechende Passagen in den anstehenden Verhandlungen präziser gefasst werden. Andernfalls ist wie bei dem gescheiterten Leistungsschutz in Deutschland zu befürchten, dass die lizenzfreien Nutzungen in langjährigen Gerichtsverfahren geklärt werden müssen. Dem Parlamentsvorschlag zufolge soll das Leistungsschutzrecht fünf Jahre lang gelten, allerdings nicht rückwirkend anwendbar sein.

Ausnahmen für kleine Anbieter

Beim Thema Uploadfilter (Artikel 13) sind nun weitere Ausnahmen für kleinste und kleine Unternehmen vorgesehen. Darüber hinaus sollen Online-Enzyklopädien wie die Wikipedia davon nicht betroffen sein. Allerdings befürchtet die Wikipedia, dass Ausnahmen für die kommerziell nutzbare Mediensammlung Wikimedia Commons nicht gelten. Aus diesem Grund protestierte auch das Projekt Openstreetmap am Wochenende gegen die Pläne.

Ebenso wie die EU-Mitgliedstaaten will das Europaparlament das bisherige Hostprovider-Privileg für "online content sharing service providers" faktisch abschaffen. Die Anbieter wären damit direkt für Urheberrechtsverletzungen ihrer Nutzer verantwortlich und sollen daher Lizenzvereinbarungen mit Rechteinhabern abschließen. Das bisherige Notice-and-Takedown-Prinzip würde der Vergangenheit angehören.

Uploadfilter bei Terrorinhalten vorgeschlagen

Sollte ein Rechteinhaber keine Lizenzvereinbarung wünschen, sollen die Mitgliedstaaten dafür sorgen, dass die Provider und Rechteinhaber "vertrauenswürdig zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass nicht-autorisierte geschützte Werke oder andere Gegenstände nicht auf ihren Diensten verfügbar sind". Dies würde Uploadfilter wohl unumgänglich machen. Zudem scheint der Fall nicht vorgesehen, dass die Plattformen keine Lizenzvereinbarungen abschließen wollen.

Eine Einigung mit den Mitgliedstaaten dürfte bei diesem Thema nicht schwierig werden. Größter Streitpunkt könnten dabei die Ausnahmen für kleine Anbieter sein. Bislang konnte sich die Bundesregierung bei den Mitgliedstaaten mit ihrem Vorschlag nicht durchsetzen, dass lediglich Anbieter mit einem Umsatz von mehr als 20 Millionen Euro im Jahr die Vorgaben von Artikel 13 erfüllen müssen.

Parallel zur heutigen Abstimmung stellte die EU-Kommission jedoch einen Gesetzentwurf vor, der selbst kleinste Anbieter zur Installation von Uploadfiltern verpflichten könnte, mit dessen Hilfe das Hochladen terroristischer Inhalte verboten werden soll. Daher könnten solchen Firmen auf anderem Wege vor dem Problem stehen, solche Filter installieren zu müssen.

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OmranShilunte 17. Feb 2019

einen solchen "uploadfilter" hätte ich mich schon damals gewünscht, als öttinger nach...

FreiGeistler 14. Sep 2018

Achherrjemine! Schon wieder einer der das Rad neu erfinden will, nachdem es schon...

FreiGeistler 14. Sep 2018

Den nicht-IT-Leuten gehen die neuen Gestze am Arsch vorbei. Es wird Abmahnwellen geben...

Anonymer Nutzer 14. Sep 2018

Das Problem ist, dass in einer Gemeinschaft nun mal Regeln aufgestellt werden müssen an...



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