Urheberrecht: DNS-Sperrliste stand durch 1&1 Versatel offen im Netz

1&1 Versatel hat einen Bericht von Netzpolitik.org(öffnet im neuen Fenster) bestätigt, nach dem der Festnetzbetreiber die deutsche DNS-Sperrliste der Clearingstelle Urheberrecht Internet (CUII) offen einsehbar gemacht hat. Unter rpz01do.versatel-west.de stand die Liste demnach bis zum 31. März 2025 offen im Internet, wohl seit über 10 Monaten. Netzpolitik.org beruft sich auf einen Schüler aus Deutschland, der zusammen mit anderen ein Projekt betreibt(öffnet im neuen Fenster) , um die CUII-Sperrliste zu enttarnen.
"Es ist richtig, dass auf dem genannten Server zeitweise DNS-Sperrlisten versehentlich öffentlich zugänglich waren. Wir haben das selbst erkannt und umgehend korrigiert. Weiterhin wurden Maßnahmen in der Prozesskette und der Steuerung unserer Dienstleister ergriffen, um solche Fehler künftig zu vermeiden" , sagte eine Sprecherin von 1&1 Versatel Golem.de auf Anfrage.
Die DNS-Sperren gehen von der Clearingstelle Urheberrecht im Internet (CUII) aus, die Rechteinhaber aus der Unterhaltungsindustrie gegründet haben, um zusammen mit Internetzugangsanbietern gegen urheberrechtsverletzende Webseiten vorzugehen.
Die Arbeitsweise der CUII besteht darin, dass ein Ausschuss die Anträge der Rechteinhaber prüft und gegebenenfalls eine DNS-Sperre empfiehlt. Die Entscheidung muss einstimmig erfolgen. Die Empfehlung wird der Bundesnetzagentur übermittelt, welche prüft, ob die Sperrung nicht die Netzneutralität verletzt. Ergibt die Prüfung eine Unbedenklichkeit, sperren die in der CUII organisierten Provider eine Plattform.
Sperrempfehlungen der CUII rechtlich nicht bindend
Mitglieder der Clearingstelle sind unter anderem der Verband der deutschen Games-Branche (Game), der Pay-TV-Betreiber Sky Deutschland, der Filmindustrieverband Motion Picture Association (MPA), DFL Deutsche Fußball Liga, die Verwertungsgesellschaft Gema und die Netzbetreiber Deutsche Telekom, Telefónica, Vodafone, 1&1 und Deutsche Glasfaser.
Der Kabelnetzbetreiber Tele Columbus hingegen ist beispielsweise nicht in der CUII organisiert. Unternehmenssprecher Sebastian Artymiak sagte Golem.de im April 2024 : "Netzsperren führen wir nur auf amtliche Anordnung aus und selbst hier hinterfragen wir juristisch, inwieweit es sich beim Erlass von Sperrverfügungen um berechtigte Antragsteller handelt. Ganz unabhängig jeder Bewertung der schutzwürdigen Interessen geht es uns als Netzbetreiber darum sicherzustellen, dass uns kein Vorwurf gemacht werden kann, gegen das EU-Gebot der Netzneutralität zu verstoßen."
Sperrempfehlungen der CUII seien für den zweitgrößten Kabelnetzbetreiber rechtlich nicht bindend und würden nicht vorgenommen.



