Urheberrecht: Das steht in der EU-Urheberrechtsrichtlinie
Nach zweieinhalb Jahren Diskussionen hat das Europaparlament der EU-Urheberrechtsrichtlinie zugestimmt. Das haben die Abgeordneten neben Leistungsschutzrecht und Uploadfiltern konkret beschlossen.

Auf 149 Seiten will die EU-Richtlinie zum "Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt" das Urheberrecht an die digitalen Entwicklungen anpassen und europaweit harmonisieren (PDF). Dazu enthält die am 26. März 2019 vom Europaparlament beschlossene Reform unter anderem "Vorschriften zu Ausnahmen und Beschränkungen des Urheberrechts und verwandter Schutzrechte und zur Erleichterung der Lizenzvergabe sowie Vorschriften, mit denen das Ziel verfolgt wird, das ordnungsgemäße Funktionieren des Marktes für die Verwertung von Werken und sonstigen Schutzgegenständen sicherzustellen".