Urheberrechte und Schlussbestimmungen
Artikel 18 bis 23 (Urhebervertragsrecht)
Die Artikel 18 bis 23 sollen den Urhebern mehr Rechte gegenüber den Verwertern zusichern. Ausgenommen davon sind jedoch ausdrücklich "Urheber eines Computerprogramms". Andere Urheber sollen hingegen bei der Lizenzierung ihrer Werke "das Recht auf eine angemessene und verhältnismäßige Vergütung" erhalten. Nach Artikel 19 erhalten die Urheber einen Auskunftsanspruch auf "aktuelle, einschlägige und umfassende Informationen über die Verwertung ihrer Werke und Darbietungen", darunter die Art der Verwertung und die Höhe der erzielten Einnahmen. Allerdings können die Mitgliedstaaten die Transparenzpflicht begrenzen, wenn deren Erfüllung "im Verhältnis zu den durch die Verwertung des Werks oder der Darbietung erzielten Einnahmen unverhältnismäßig hoch wäre".
Artikel 20 sieht einen Vertragsanpassungsmechanismus vor, "wenn sich die ursprünglich vereinbarte Vergütung im Vergleich zu sämtlichen späteren einschlägigen Einnahmen aus der Verwertung der Werke oder Darbietungen als unverhältnismäßig niedrig erweist". Nach Artikel 22 können Urheber ihre Lizenzvereinbarung "ganz oder teilweise widerrufen", wenn das Werk oder ein anderer Schutzgegenstand nicht verwertet wird.
Artikel 24 bis 32 (Schlussbestimmungen)
Diese Artikel regeln unter anderem das zeitliche Inkrafttreten der Reform. Demnach bleiben Rechte und Handlungen unberührt, die bis zwei Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie abgeschlossen beziehungsweise erworben wurden. Die Transparenzpflicht nach Artikel 19 gilt erst nach drei Jahren.
Laut Artikel 30 soll die EU-Kommission die Auswirkungen der Richtlinie frühestens sieben Jahre nach deren Inkrafttreten überprüfen. Allerdings sollen die Auswirkungen von Artikel 17 auf die Startups schon nach fünf Jahren bewertet werden. Anhand der Ergebnisse soll die Kommission dann "erforderlichenfalls entsprechende Maßnahmen" ergreifen.
Nachtrag vom 18. April 2019, 14:49 Uhr
Wir haben unsere Darstellung zu Artikel 14 präzisiert.
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Lizenzpflicht und Uploadfilter |
Du glaubst doch nicht ernsthaft, dass die Aasgeier sich um die belange des Endkunden kümmern.
Deine Werke müssen doch nicht im Filter sein, um sie selbst zu veröffentlichen! Die Idee...
Ich hoffe ja eigentlich dass die Urheber bei dieser Nummer die großen Verlierer sein...
Du liest das falsch herum. Das ist ein Ausschluss, kein Einschluss. 8-10 Unternehmen...