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Urheberrecht: Das Public Domain Review birgt kulturelle Schätze

Endlich frei!
Wie ein missglückter Copyright-Hinweis aus Reefer Madness einen Kultfilm machte – und was das über die Public Domain verrät.
/ Gottfried Hofmann
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Im Public Domain Review kann man nach Schätzen tauchen. (Bild: Jack Drafahl from Pixabay)
Im Public Domain Review kann man nach Schätzen tauchen. Bild: Jack Drafahl from Pixabay / Pixabay License

Wenn man ein Buch veröffentlicht oder ein Bild malt, erhält man dafür Urheberrechte. Doch spätestens 70 Jahre nach dem Tod erlöschen diese Rechte und das Werk wird in die Gemeinfreiheit entlassen – und damit Teil des gemeinsamen immateriellen Kulturerbes der Menschheit. Zusammen mit Werken, die aus anderen Gründen keinen urheberrechtlichen Schutz genießen, stellt die Public Domain einen riesigen Fundus dar. The Public Domain Review hat es sich zum Auftrag gemacht, in diesem Ozean an Inhalten nach den Schätzen zu tauchen.

Die so gefundenen Werke werden im Public Domain Review jeweils von einem informativen Artikel begleitet. Zudem werden noch andere Formen der Kuratierung angeboten, wie Sammlungen und Essays zu ganzen Gattungen. Eine mögliche Sortierung ist die nach Medien.

Die Rechtslage bei Bildern ist simpel, bei Ton schwierig

Bilder finden sich beim Public Domain Review zuhauf. Und die Rechtslage ist bei ihnen zumeist einfach. Denn Bilder sind eine der ältesten Ausdrucksformen der Menschheit – sie wurden schon gemalt, lange bevor das Urheberrecht existierte. Es finden sich sogar so viele Bilder beim Public Domain Review, dass sie in das Public Domain Image Archive ausgegliedert wurden. Bei Tonaufnahmen hingegen ist die Rechtslage kompliziert.

Hier ist die Sammlung des Public Domain Review vergleichsweise so winzig(öffnet im neuen Fenster) , dass von einer kommerziellen Verwendung der Beispiele, die sowieso eher gering sein dürfte, abzuraten ist.

Privat kann man sich Ausschnitte aus Finnegans Wake und Ulysses anhören und einen Eindruck davon bekommen, wie die Werke von James Joyce vom Autor selbst vorgelesen(öffnet im neuen Fenster) klingen. Während die genannten Werke selbst gemeinfrei sind, schreibt das Public Domain Review zur Tonaufnahme ganz korrekt, dass die Rechte an der digitalen Aufzeichnung unklar sind.

Bild und Ton zusammen ist dann wieder einfach

Man könnte jetzt meinen, dass die Rechtslage bei Filmen noch komplizierter ist als bei Tonaufnahmen, schließlich sind Filme schon lange mit einer Tonspur versehen. In Deutschland und anderen europäischen Ländern ist das auch so.

Doch gerade in den USA war die Rechtslage bei Filmen anfangs sehr transparent. Als Werk mit mehreren gemeinsamen Urhebern hatten Filme dort bis zu einer Reform im Jahr 1967 eine pauschale Schutzfrist von 28 Jahren, die nach deren Ablauf gegen einen Obolus auf bis zu 67 Jahre verlängert werden konnte. Weder das Labor, in dem der Film entwickelt wurde, noch das Kopierwerk bekamen irgendwelche Sonderrechte.

Kleiner Fehler – kein Copyright!

Wenn der Produzent die Kosten für die Verlängerung nicht bezahlen wollte, fiel der Film in die Public Domain. Auch wenn der Copyright-Vermerk mit dem berühmten ©-Symbol, der Jahreszahl und dem Hinweis "All Rights Reserved" ganz fehlte oder anderweitig nicht korrekt war, wurde ein Film in den USA gemeinfrei. Ein besonders bekanntes Beispiel dafür ist der Film Reefer Madness(öffnet im neuen Fenster) , dessen kurioser Werdegang zeigt, wie eng Copyright, Public Domain und kulturelles Gedächtnis miteinander verflochten sind.

Ein kleiner Fauxpas mit weitreichenden Folgen

Bei Reefer Madness(öffnet im neuen Fenster) lautete der Hinweis im Vorspann schlicht Copyrighted – was nicht ausreichte. Normalerweise hätte ein solcher Fauxpas einem Film damals nur wenig geschadet, denn die Filmrollen wurden an die Kinos nur verliehen und mussten zurückgegeben werden. Illegale Kopien waren zwar prinzipiell möglich, aber unwahrscheinlich.

Es gab auch noch kein Konzept eines sogenannten Aftermarket für kleinere Independent-Produktionen, da Fernsehen, Videokassette und Streaming noch nicht erfunden waren. Der Schaden sollte bei Reefer Madness eher ideologischer Natur sein. Aber beginnen wir am Anfang.

Ein Aufklärungsfilm?

Im Jahr 1936 von einer kleinen kirchlichen Gruppierung finanziert, sollte der Film Tell your Children (Erzählt es euren Kindern) heißen und ein Aufklärungsfilm sein, der vor den Gefahren von Cannabis für die Jugend warnen sollte. Religiöse Gruppierungen als Finanziers von Independent-Filmen waren damals gar nicht so unüblich, ähnlich ging Ed Wood bei seinem Film Plan 9 from Outer Space(öffnet im neuen Fenster) vor.

Bei Reefer Madness führte Louis J. Gasnier die Regie, ein Pionier des Erzählkinos, dessen Erfolge zu der Zeit allerdings schon weniger wurden. Die Schauspieler waren fast durchweg unbekannt, das Budget gering, die filmischen Qualitäten ebenfalls. Es ist nicht einmal sicher, ob der Film in der ursprünglichen Intention jemals gezeigt wurde.

Ein Exploitation-Film!

Sicher ist hingegen, dass die Rechte schnell von Dwain Esper gekauft wurden, der sich auf sogenannte Exploitation-Filme spezialisiert hatte. Die Idee dieser Art von Filmen war, den Motion Picture Production Code von 1930 zu untergraben, der unter anderem die Darstellung des Konsums von Drogen unterband. Wenn man aber davor warnte, konnte man ihn trotzdem darstellen.

Der Titel des Films wurde dafür in das knackigere "Reefer Madness" geändert. Reefer war damals eine Bezeichnung für eine aus Cannabis gedrehte Zigarette beziehungsweise einen Joint, aber auch eine despektierliche Bezeichnung für eine Person, die diese konsumierte. Man kann den neuen Titel grob mit "Kifferwahn" übersetzen.

Geldsegen für Cannabislegalisierer

Unter dem neuen Titel kam der Film 1938 in die Kinos und war trotzdem kein Erfolg. Aber es war diese Version, bei der der oben genannte Copyrightvermerk fehlerhaft war. Das fiel 1972 Keith Stroup auf, dem Gründer der National Organization for the Reform of Marijuana Laws (NORML), die sich für die Legalisierung von Cannabis einsetzt.

Er erstand eine alte Filmrolle für 297 US-Dollar und ging damit auf Tournee durch die Universitäten Kaliforniens zum symbolischen Eintrittspreis von 1 US-Dollar als Spende für eine lokale Legalisierungsorganisation. So konnten mehr als 16.000 US-Dollar an Spenden eingenommen werden, womit der Film der Legalisierungsbewegung wahrscheinlich mehr eingebracht hat als den prohibitionistischen Finanziers.

Erster Erfolg mit einem Public-Domain-Film

Vom Undergrounderfolg aufmerksam gemacht, kaufte sich der Filmverleih New Line Cinema ebenfalls eine Kopie des gemeinfreien Films bei einem Sammler und brachte ihn wieder in die US-amerikanischen Kinos. Es war einer der ersten Erfolge für den damals noch jungen Verleih, der heute für die Herr der Ringe-Trilogie von Peter Jackson bekannt ist.

Das kulturelle Gedächtnis wird von der Public Domain gefüttert

In das kulturelle Gedächtnis Amerikas hat sich Reefer Madness so tief eingegraben, dass dort die 1930er Jahre als die "Reefer Madness Era" bekannt sind. Es gibt inzwischen sogar ein Musical(öffnet im neuen Fenster) , das auch für das Fernsehen verfilmt(öffnet im neuen Fenster) wurde, und Ausschnitte aus Reefer Madness finden sich in Filmen(öffnet im neuen Fenster) , Musikvideos(öffnet im neuen Fenster) und Netflix-Serien(öffnet im neuen Fenster) .

Ohne die Public Domain hätte es diese Wendung wohl nicht gegeben und der Film wäre in Vergessenheit geblieben – was Louis J. Gasnier wahrscheinlich ganz recht gewesen wäre.

Ein Abkommen von 1892

Wer diesen Erfolg in Deutschland wiederholen will, kann es tatsächlich versuchen, denn Reefer Madness ist einer der wenigen Filme in der US-amerikanischen Public Domain, die auch in Deutschland gemeinfrei sind. Ein obskures bilaterales Abkommen von 1892(öffnet im neuen Fenster) (!) zwischen den USA und Deutschland sorgt dafür, dass die eigentlich gültige Regel "Public Domain im Ursprungsland, Public Domain in allen Ländern der Berner Übereinkunft" überschrieben wird und nur Werke, die in Amerika vor dem Jahr 1955 bereits Public Domain waren, auch bei uns so behandelt werden.

Daher sollte man auch bei den Filmen, die im Public Domain Review präsentiert werden, vorsichtig sein, wenn man sie öffentlich vorführen möchte.


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