Urheberrecht: CUII lässt Netzsperren gerichtlich überprüfen

Die Sperre von Internetseiten wegen Urheberrechtsverstößen wird künftig von Gerichten kontrolliert. Das geht aus aktualisierten Angaben der Clearingstelle Urheberrecht Internet (CUII) hervor, über die Netzpolitik.org zuerst berichtet hat(öffnet im neuen Fenster) .
In den FAQ der Clearingstelle(öffnet im neuen Fenster) heißt es nun: "Die Bundesnetzagentur hat der CUII mitgeteilt, dass sie sich in Zukunft auf ihre Pflichtaufgaben fokussieren möchte. Hintergrund dieser Weiterentwicklung ist, dass die Bundesnetzagentur aufgrund zahlreicher neuer digitaler Aufgaben nicht mehr gewährleisten konnte, das bisherige schnelle und effektive Verfahren in der gewohnten Qualität fortzusetzen. Daher hat sie die CUII gebeten, die Überprüfung künftig gerichtlich vornehmen zu lassen."
Die CUII wurde von Rechteinhabern aus der Unterhaltungsindustrie gegründet, um zusammen mit Internetzugangsanbietern gegen urheberrechtsverletzende Webseiten vorzugehen. Die Arbeitsweise der CUII besteht darin, dass ein Ausschuss die Anträge der Rechteinhaber prüft und gegebenenfalls eine DNS-Sperre empfiehlt. Die Entscheidung muss einstimmig erfolgen.
Gericht muss über Klage entscheiden
Bislang wurde die Empfehlung der Bundesnetzagentur übermittelt, die prüfte, ob die Sperrung nicht die Netzneutralität verletzt. Nun müssen betroffene Rechteinhaber zunächst vor Gericht gegen den Betreiber einer Webseite klagen, die angeblich strukturell das Urheberrecht verletzt. Wenn das Gericht eine solche Urheberrechtsverletzung feststellt und eine Zugangssperre anordnet, kann die CUII auf Antrag des Rechteinhabers anschließend den Providern eine Netzsperre empfehlen.
Auf der Übersichtsseite der CUII heißt es entsprechend: "Die auf dieser Seite veröffentlichte Liste erfasst die strukturell urheberrechtsverletzenden Webseiten, für die eine gerichtliche Sperranordnung erlassen wurde, mit dem Aktenzeichen der gerichtlichen Entscheidung." Aktuell trifft dies jedoch nur für die Seite Nox.to zu, über die laut CUII(öffnet im neuen Fenster) (PDF) ein Urteil des Landgerichts Köln vom 16. Januar 2025 vorliegt.
Hintergrund der Änderung ist laut Netzpolitik.org die Recherche von Schülern, die die gesperrten Seiten öffentlich protokollierten . Zudem entdeckten sie im Frühjahr 2025, dass die DNS-Sperrliste durch 1&1 Versatel offen im Netz stand .
Mitglieder der Clearingstelle sind unter anderem der Verband der deutschen Games-Branche (Game), der Pay-TV-Betreiber Sky Deutschland, der Filmindustrieverband Motion Picture Association (MPA), DFL Deutsche Fußball Liga, die Verwertungsgesellschaft Gema und die Netzbetreiber Deutsche Telekom, Telefónica, Vodafone, 1&1 und Deutsche Glasfaser.



