Urheberrecht: Bär lehnt Leistungsschutzrecht strikt ab

Die designierte Staatsministerin für Digitales dürfte bald vor ihrer ersten Bewährungsprobe stehen. Da Dorothee Bär das Leistungsschutzrecht für Presseverleger ablehnt, droht eine Lobbyschlacht mit den Verlagen.

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Die designierte Digitalministerin für Digitales, Dorothee Bär (CSU)
Die designierte Digitalministerin für Digitales, Dorothee Bär (CSU) (Bild: BMVI)

Die designierte Digitalstaatsministerin Dorothee Bär hat ihre Ablehnung des Leistungsschutzrechts für Presseverleger bekräftigt. In einem Interview mit der Tageszeitung die Welt antwortete die CSU-Politikern auf die Frage, ob sich ihre entsprechende Haltung geändert habe: "Nein, weil das alles nicht funktioniert. Es hat sich nicht bewährt. Bevor ich das Amt angetreten habe, habe ich gesagt, dass ich bei Themen wie dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz, der Vorratsdatenspeicherung und beim Leistungsschutzrecht bei meiner ablehnenden Haltung bleibe." Bär hatte 2013 im Bundestag zusammen mit Ex-CDU-Generalsekretär Peter Tauber als einzige Unionsabgeordnete gegen das Leistungsschutzrecht gestimmt.

Ob sich die künftige Staatsministerin mit ihrer Position in der Bundesregierung durchsetzen kann, dürfte sich in Kürze schon zeigen. Denn in der EU befinden sich die Verhandlungen über die Einführung eines europäischen Leistungsschutzrechts in der entscheidenden Phase. So ringen die EU-Mitgliedstaaten und das Europaparlament derzeit um ihre Positionen in den Verhandlungen mit der EU-Kommission. Der Verhandlungsführer für das EU-Parlament, Axel Voss (CDU), hatte kürzlich in einem Interview mit Golem.de behauptet, Nutzer hätten wegen Google und Facebook keine Notwendigkeit mehr, "auf die Seite der Verlage zu gehen". Daher müsse die Verlinkung honoriert werden, um Verluste bei Werbeanzeigen auszugleichen.

Verlage sollen bessere Bezahlangebote machen

Bär hingegen weist eine solche Auffassung zurück: "Google bietet den Verlagen natürlich ein hohes Maß an Sichtbarkeit und einen wichtigen Kanal, um Leser zu erreichen. Sonst würden die Verlage sich doch von Google zurückziehen. Die Verlage benötigen Geschäftsmodelle, die in die heutige Zeit passen." Sie empfinde es weiterhin "schrecklich kompliziert, einzelne Artikel für wenige Cent zu kaufen". Bär warnte vor den negativen Folgen solcher Gesetze. "Ich bin überzeugt, dass wir durch eine Regulierung wie das Leistungsschutzrecht neue Trends zwar verzögern, aber nicht aufhalten können. Und dann ist das Erwachen am Ende umso schmerzhafter", sagte die 39-Jährige.

Anders als bei dem umstrittenen Thema Uploadfilter für Plattformen haben sich Union und SPD beim Leistungsschutzrecht im Koalitionsvertrag nicht eindeutig festgelegt. Dort ist lediglich davon die Rede, "die Position der Verleger auf europäischer Ebene durch eine eigene Rechtsposition" zu stärken. Das könnte auch durch die sogenannte Vermutungsregel erreicht werden, auf deren Basis die Verlage einfacher ihre Nutzungsrechte durchsetzen könnten. Bär müsste daher versuchen, zunächst ihren Kanzleramtsminister Helge Braun und anschließend Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (beide CDU) auf ihre Seite zu bringen. Es ist aber davon auszugehen, dass die Verlegerverbände noch heftig auf höchster Ebene, vermutlich bis hin zu Kanzlerin Angela Merkel (CDU), für das Leistungsschutzrecht lobbyieren werden.

Merkwürdige Beispiele zu Datenschutz und Autos

In dem Interview mit der Welt bekräftigte Bär zudem ihre Kritik an zu hohen Datenschutzvorgaben. Als Beispiel nannte sie den Fall eines Start-ups, das Busfahrpläne verschiedener Gemeinden habe zusammenführen wollen. Dabei hätten sich einige Gemeinden mit Verweis auf den Datenschutz geweigert, ihre Fahrpläne herauszugeben. "Das ist doch absurd", sagte Bär. Sollte die Darstellung zutreffen, wäre das in der Tat "absurd". Da Fahrpläne keine personenbezogenen Daten sind und damit nicht unter den Datenschutz fallen, ist die Weigerung der Kommunen aus diesem Grund nicht ganz nachvollziehbar.

Allerdings spräche dieses Beispiel dann nicht gegen den Datenschutz an sich, sondern nur gegen dessen falsche Interpretation. Möglicherweise steckt eher ein Problem im Umgang mit Open-Data dahinter. Bär hatte in dieser Woche bereits viel Kritik wegen ihrer Behauptung erhalten, in Deutschland existiere "ein Datenschutz wie im 18. Jahrhundert".

Nicht ganz auf der Höhe der Debatte zeigte sich Bär auch beim Thema autonomes Fahren. So sagte sie der Welt: "Wir müssen den Menschen erklären, dass Systeme, die etwa beim Rückwärtsfahren anzeigen, wenn man dem nächsten Auto zu nahe kommt, schon teilautonome Fahrsysteme sind." Das trifft jedoch überhaupt nicht zu. Eine solche optische oder akustische Einparkhilfe ist nur ein einfaches Assistenzsystem (Stufe 1) und noch kein teilautomatisiertes System (Stufe 2), wie sie beispielsweise die Parkassistenten in der Ober- und Mittelklasse darstellen. Solche Systeme können bereits Autos einparken, ohne dass der Fahrer im Wagen sitzen muss. Wenn Bär den Menschen die Angst vor der Digitalisierung nehmen will, wie sie selbst behauptet, würde es sicherlich nicht schaden, Begriffe und Beispiele im gebräuchlichen Sinne zu verwenden.

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Herr Unterfahren 12. Mär 2018

Da der Redakteur die aus Sicht des Kommentators "falschen Positionen" vertritt, muß die...

Borat 12. Mär 2018

Klingt echt falsch.

quineloe 12. Mär 2018

> Jap und dann beschweren die sich weil von die Anzahl der Leute die auf die Aber nicht...

quineloe 12. Mär 2018

naja, eine Alkoholikerin ist Drogenbeauftragte. Passt doch, oder?



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