Urheberrecht: Abmahnung wegen Screenshot aus Bing Maps
Für einen journalistischen Artikel hat ein Magazin einen Screenshot von Bing Maps gemacht - vor vier Jahren. Jetzt kam die Rechnung über 1.700 Euro, aber nicht von Microsoft.

Wegen eines Screenshots aus Bing Maps für einen Bericht soll das Onlinemagazin Dr. Windows rund 1.700 Euro bezahlen. In dem Artikel vom November 2012 ging es um ein großes Kartenupdate bei Bing Maps. Nicht Microsoft, sondern die Firma Blom aus Norwegen mit Niederlassung in Deutschland besitzt die Rechte und hat Dr. Windows durch eine Berliner Anwaltskanzlei abmahnen lassen.
Microsoft-Sprecher Felix Böpple sagte Golem.de auf Anfrage: "Wir bedauern ausdrücklich Abmahnungen von Blom und unterstützen dies nicht, können aber leider wegen der eingeschränkten Lizenz und der formell nicht genehmigten Nutzung hier dem Abgemahnten nicht aushelfen, da dies nicht unter persönliche Nutzung fällt. Wir halten es jedoch gegebenenfalls für nicht ausgeschlossen, dass im Rahmen einer redaktionellen Berichterstattung eine Nutzung auch ohne Lizenz nach geltendem Urheberrecht möglich sein kann."
Microsoft hat die Bilder von Blom für Bing lizenziert
Microsoft habe selbst die Bilder von Blom für Bing lizenziert und besitze keine unbeschränkten Rechte an dem Bildmaterial. Microsoft stellt darum in seinen Nutzungsbedingungen heraus: " Die Artikel, Texte, Fotos, Karten, Videos, Videoplayer und Materialien Dritter, die auf Bing und MSN zur Verfügung gestellt werden, sind ausschließlich für Ihre nichtgewerbliche, persönliche Nutzung gedacht. Sonstige Verwendungsweisen wie das Herunterladen, Kopieren oder Weitervertreiben dieser Materialien sind nur insoweit zulässig, als dies ausdrücklich von Microsoft oder den Rechteinhabern genehmigt wird oder nach geltendem Urheberrecht rechtmäßig ist."
Auf dem strittigen Bild ist das Brandenburger Tor aus der Vogelperspektive in Bing Maps zu sehen.
Oder nutzen Sie das Golem-pur-Angebot
und lesen Golem.de
- ohne Werbung
- mit ausgeschaltetem Javascript
- mit RSS-Volltext-Feed
Im Falle eines Kartenausschnittes wäre nutzen bspw, wenn man das als Anfahrtsbeschreibung...
Im Rahmen einen redaktionellen Beitrages wie dem betroffenen, ist die Verwendung durch...
Ja und nein. Der Autor des Artikels hat als Quelle Bing verwendet. Die Quelle von Bing...
Warum sollten die Karten (die ja auch nur Grafiken sind) nicht zitatwürdig sein? Ein...