Urheberrecht: Google-Index löscht vorsorglich Webseiten

Google löscht vorsorglich in seinem Suchmaschineindex bestimmte Webadressen. Das erklärte Caleb Donaldson, Urheberrechtsanwalt bei Google, in einem Beitrag in dem Magazin Landslide (PDF)(öffnet im neuen Fenster) . Nach dem Digital Millennium Copyright Act (DMCA) muss das Unternehmen Links auf Inhalte, die das Urheberrecht verletzen, aus dem Index seiner Suchmaschine entfernen, wenn es dazu ein Ersuchen (Takedown Request) erhält.
Donaldson schreibt in Landslide: "Wir akzeptieren Benachrichtigungen für URLs, die nicht einmal in unserem Index stehen. So können wir sogar Informationen über Seiten und Domains sammeln, die wir noch nicht im Crawler haben. Wir verarbeiten diese URLs wie die anderen auch." Wenn eine dieser URLs für die Deaktivierung freigegeben wurde, blockiere Google "sie prophylaktisch in unseren Suchergebnissen" .
Google verteidigt den DMCA
Einige Massenübermittler von Takedown Requests nutzten laut Donaldson diese neuere Funktion sehr stark. "In einer Stichprobe fanden wir heraus, dass etwa 82 Prozent der URLs, die wir genehmigt hatten, nicht in unserem Index waren und daher in keinem von unseren Suchergebnissen enthalten sind." Google will mit den Aussagen natürlich auch seine Rolle als Suchmaschine vor den Rechteinhabern aus der Film- und Musikindustrie positiv darstellen.
Derzeit erhält die Google-Websuche DMCA-Beschwerden über drei Millionen URLs pro Tag, doch Google crawlt mehr als 20 Milliarden Webseiten jeden Tag. "Wir haben bisher mehr als 130 Billionen Web-Adressen gefunden" , betont Donaldson.
Das DMCA wurde 1998 ins Leben gerufen, im selben Jahr gründeten Larry Page und Sergey Brin Google im Menlo Park. Das Notice-and-Takedown-Verfahren nach dem DMCA sei sinnvoll, weil Rechteinhaber am besten wüssten, ob ihr Inhalt ohne Genehmigung genutzt wird. "In diesem Arbeitsmodell hat sich die Google-Websuche bewährt" , betonte Donaldson.



