Upskirting: Bundestag macht Fotografieren unter den Rock strafbar
Das heimliche Fotografieren unter einen Rock, das sogenannte Upskirting, ist künftig eine Straftat. Auch das Fotografieren von Unfallopfern wird härter geahndet.

Wer sogenanntes Upskirting betreibt, macht sich in Zukunft strafbar: Der Bundestag hat am 3. Juli 2020 ein Gesetz beschlossen, das für das heimliche Fotografieren unter einen Rock eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe vorsieht. Gelten soll es voraussichtlich ab Herbst 2020.
"Einer Frau unter den Rock oder in den Ausschnitt zu fotografieren, ist eine schamlose Verletzung ihrer Intimsphäre", sagt Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD). Solche Grenzüberschreitungen seien nicht hinnehmbar. Die Fotos verletzten nicht nur die Persönlichkeitsrechte, sondern auch die sexuelle Selbstbestimmung.
Der rechtspolitische Sprecher der SPD im Bundestag, Johannes Fechner, sagt: "Die Opfer solcher Fotoattacken werden oft überrascht oder bekommen gar nicht mit, dass sie fotografiert wurden. Deshalb ist es nicht möglich, sich gegen das Fotografieren des Intimbereiches zu schützen und somit zu verhindern, dass intimste Bilder massenhaft im Internet verbreitet werden." Bislang wurde das Upskirting nur als Ordnungswidrigkeit mit geringen Geldbußen geahndet, was Täter kaum abgehalten habe. "Deshalb schließen wir hier eine wichtige Strafbarkeitslücke und verschärfen das Strafrecht an dieser Stelle."
Übergriffe nehmen zu
Jan-Marco Luczak, der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion, sagt, das heimliche Fotografieren greife leider immer mehr um sich. Die Übergriffe seien für die Opfer demütigend, verletzend und oft mit weitreichenden psychischen Folgen verbunden.
Vor allem in großen Menschenmengen finde Upskirting statt, sagt Nils Pickert von der feministischen Organisation Pinkstinks - in Bus und Bahn, auf Festivals, in Clubs und Bars. Neben dem Upskirting sei auch das sogenannte Downblousing weit verbreitet, sagt Pickert - das heimliche Fotografieren in den Ausschnitt.
Zwar sei grundsätzlich immer die Frage, ob Strafen Menschen davon abhielten, etwas zu tun. "Wir müssen leider davon ausgehen, dass es Upskirting und Downblousing immer noch geben wird." Das Gesetz aber sei richtig: Sexualisierte Gewalt müsse als Thema ernst genommen werden und genau das müsse sich auch im Strafmaß widerspiegeln, sagt Pickert.
Entscheidung mit Symbolkraft
Hanna Seidel freut sich über das neue Gesetz. "Das ist ein ganz großes Symbol für Justiz, Politik und Gesellschaft. Die Symbolkraft sollte nicht unterschätzt werden." Es sei wichtig zu zeigen, dass nicht erst bei Berührungen in die sexuelle Selbstbestimmung eingegriffen werde. Die 29-Jährige aus Ludwigsburg bei Stuttgart hatte zusammen mit Ida Marie Sassenberg aus München mit der Petition "Verbietet Upskirting in Deutschland!" die Debatte über das Thema in Gang gebracht. Mehr als 100.000 Unterzeichner schlossen sich an.
Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen und das Saarland nahmen sich des Themas an und starteten eine Gesetzesinitiative im Bundesrat. Seidel sagt, das Gesetz löse das Problem nicht ganz: "In der Gesellschaft muss noch viel passieren. Aber es ist ein richtiger und sehr wichtiger Schritt."
Die Essener Rechtsanwältin Jenny Lederer sieht das Gesetz hingegen kritisch. "Es gibt keine validen Zahlen, wie häufig dieses Problem vorkommt. Deshalb hat das Gesetz aus meiner Sicht nur Symbolcharakter." Natürlich sei es unangemessen und ungehörig, heimlich fotografiert zu werden und die Gesellschaft müsse sensibilisiert werden, sagt die Fachanwältin für Strafrecht. Ein einzelnes Phänomen aber zielgerichtet als Straftatbestand auszugestalten, sei problematisch: "Strafrecht muss wirklich das letzte Mittel sein, um auf etwas Unerwünschtes zu reagieren. Das ist wirklich ein scharfes Schwert, um mit dem Problem umzugehen."
Kritik an künftiger Anwendung des Strafrechts
Lederers Meinung nach hätte es ausgereicht, Upskirting weiter als Ordnungswidrigkeit zu führen, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. "Es ist aus meiner Sicht der falsche Weg, darauf mit Strafrecht zu reagieren." Auch sei es fraglich, ob die härteren Strafen abschreckend wirkten. Die Fachanwältin sieht große Beweisprobleme. "Aus meiner Sicht ist das Problem nicht gelöst."
Härter bestraft wird nicht nur, wer heimlich intime Fotos von Frauen macht, sondern auch, wer tote Unfallopfer fotografiert. Wer schwer verletzte Unfallopfer oder gar Tote aus reiner Sensationsgier fotografiere, verletze jeden menschlichen Anstand, sagt Ministerin Lambrecht. "Oft werden dabei auch noch Rettungskräfte behindert, die alles tun, um Leben zu retten." Bislang ist das Fotografieren von Toten nicht strafbar. "Diese Lücke schließen wir jetzt. Den Angehörigen müssen wir das zusätzliche Leid ersparen, dass Bilder ihrer verstorbenen Eltern oder Kinder auch noch verbreitet werden."
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"Upskirting" erfasst ohnehin nur die Anfertigung, eine Veroeffentlichung ohne Zustimmung...
Hui, welche Lebensinhalte praeferierst du denn so? Das klingt aber schon ein wenig...
Du hast keine Ahnung, wie normal solches Verhalten von Frauen ist, Kilts reizen...
Ich sage auch weiter Photograph, denn der hat nichts für mich mit einer adeligen Person...