Untersuchungsbericht: Mehrere Fehler führten zu falscher Staatstrojaner-Statistik
Aus 53 wird 3: Die Statistiken zum Einsatz von Staatstrojanern wurden in Nordrhein-Westfalen völlig falsch erhoben.

Die Ermittlungsbehörden in Nordrhein-Westfalen haben offenbar völlig unzutreffende Angaben über den Einsatz von Staatstrojanern gemacht. Dem Sender WDR zufolge geht aus einem Untersuchungsbericht des Landesjustizministeriums hervor, dass es im Jahr 2019 nicht 53 Anordnungen und 14 Einsätze der Überwachungssoftware gab, sondern lediglich drei Anordnungen und einen Einsatz. Und selbst dieser eine Einsatz sei noch nicht bestätigt.
Hintergrund der Verwirrung ist eine Statistik des Bundesamts für Justiz (BfJ), die Anfang Januar bekanntgeworden war. Demnach wurden 2019 knapp 600 Verfahren zur sogenannten Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) und zur Onlinedurchsuchung angeordnet, von denen 380 tatsächlich umgesetzt wurden. Doch mehrere Staatsanwaltschaften meldeten anschließend, "dass die gemeldeten Zahlen [...] höchstwahrscheinlich falsch sind". Bei der Erstellung der Statistik seien möglicherweise "Kreuzchen/Häkchen versehentlich falsch gesetzt worden".
Das soll nun auch der Untersuchungsbericht bestätigen. Die nicht korrekten Zahlen könnten "teils auf eine fehlerhafte Eintragung bereits in den Erhebungsformularen und teils auf Übertragungsfehler im IT-Datenbestand der Staatsanwaltschaften zurückgeführt werden". Das bedeutet, dass die Fragebögen schon vom Bundesamt für Justiz falsch ausgefüllt worden sein könnten. Dabei sei dort explizit auf die entsprechende Rechtsgrundlage § 100a Absatz 1 Sätze 2 und 3 Strafprozessordnung hingewiesen worden, der einen "Eingriff in ein vom Betroffenen genutztes informationstechnisches System" erlaubt.
Nur 1 Einsatz bleibt übrig
Lediglich die Staatsanwaltschaft Essen soll den Einsatz des Staatstrojaners im Jahr 2019 bestätigt haben. Allerdings wurde dies laut WDR "ohne Auswertung der Ermittlungsakte" gemeldet, da diese "derzeit versandt" sei. Die Angaben beruhten daher lediglich "auf der Erinnerung der zuständigen Dezernentin". In Duisburg habe es dagegen einen offenbar erfolglosen Versuch gegeben, einen Trojaner auf ein Mobiltelefon aufzuspielen, obwohl dafür eigentlich gar keine Genehmigung vorgelegen habe.
Kritik an den falschen Zahlenangaben kam vom Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK). "Den Justizverwaltungen hätte auf den ersten Blick auffallen müssen, dass die Zahlen so nicht stimmen können", sagte der BDK-Vorsitzende Sebastian Fiedler. Die hoch komplizierte Form der Überwachung gelinge in der Praxis "leider zu selten", sagte der nordrhein-westfälische LKA-Ermittler. Das sei auch der Justiz allgemeinhin bekannt.
Das Justizministerium in Düsseldorf hat nun die Generalstaatsanwaltschaften gebeten, ihre Mitarbeiter für die Bedeutung "einer korrekten Dokumentation und statistischen Erfassung grundrechtseinschränkender Maßnahmen" zu sensibilisieren.
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Der Unterschied vor Gericht ist hauptsächlich der, dass in den USA ein Gericht nur...
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