Untersuchung vorgestellt: Kartellamt warnt vor Tricks der Vergleichsportale

Anderthalb Jahre lang hat das Bundeskartellamt die deutschen Vergleichsportale unter die Lupe genommen. Der Vergleich bestätigte die Bedenken der Wettbewerbshüter gegen mehrere Praktiken der Anbieter.

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Vergleichsportale sollen dem Nutzer helfen, sind aber oft nicht transparent.
Vergleichsportale sollen dem Nutzer helfen, sind aber oft nicht transparent. (Bild: Bundeskartellamt)

Das Bundeskartellamt ruft Verbraucher zu einem vorsichtigen Umgang mit den Ergebnissen von Vergleichsportalen auf. "Verbraucher sollten darauf achten, wie ein Ranking tatsächlich zu Stande kommt oder ob in den Vergleich auch möglichst viele Angebote eingeflossen sind. Verbraucher sollten sich nicht unter Druck setzen lassen von angeblichen Knappheiten oder Exklusivangeboten, die vielleicht gar keine sind", sagte Kartellamtschef Andreas Mundt zum Abschluss einer sogenannten Sektoruntersuchung. Um die Verbraucherrechte besser durchsetzen zu können, forderte er mehr Kompetenzen für die Wettbewerbshüter.

Für die im Oktober 2017 gestartete Untersuchung wertete das Kartellamt zunächst eine Befragung von 129 Portalen aus. Davon wurden anschließend 36 besonders relevante Anbieter aus den Bereichen Energie, Telekommunikation, Versicherungen, Finanzen und Reisen genauer untersucht. Der Abschlussbericht umfasst 157 Seiten (PDF) und beleuchtet sieben "verbraucherrechtliche Problemfelder" zu den Themen Kooperationen und Verflechtungen, Vorauswahl, Position 0, Ranking, sonstigen Beeinflussungsfaktoren und Nutzerbewertungen. Je nach Branche und Portal unterschieden sich dabei die Ergebnisse.

Die Tricks der Portale

Dabei kam die Untersuchung unter anderem zu dem Ergebnis, dass insbesondere in den Bereichen Versicherungen und Hotels teilweise wichtige Anbieter nicht in den Vergleich einbezogen würden. Diese wesentliche Information werde nur von einigen Portalen für den Verbraucher hinreichend transparent gemacht. So war der Autoversicherer HUK-Coburg im September 2017 wegen der hohen Provisionen komplett aus den Vergleichsportalen ausgestiegen. Zudem werde die Reihenfolge des Rankings bei Hotels auch von der Höhe der von den verschiedenen Anbietern gezahlten Provision mit beeinflusst. Es könne den Verbraucher in die Irre führen, wenn solche Angebote besonders empfohlen würden. Daran änderten auch die oftmals sehr allgemeinen oder versteckten Hinweise auf die Berücksichtigung der Provisionshöhe nichts.

Laut Kartellamt blenden im Bereich Energie einige Portale beim Erstranking bestimmte Angebote aus, weil diese für den Verbraucher nachteilig sein könnten oder aber, weil das Portal hierfür keine Provision erhalte. Letzteres werde für den Verbraucher aber nicht deutlich. Beim Vergleich von Energie- und Telekommunikationstarifen würden viele Portale einzelne Angebote vor dem eigentlichen Ranking darstellen, was als "Position 0" bezeichnet wird. Dafür erhielten sie teilweise Zahlungen von den Anbietern, ohne dass der Verbraucher informiert werde, dass es sich hierbei um Werbung oder eine Anzeige handele.

Kooperationen schränken Vergleichsmöglichkeiten ein

Hinweise der Portale auf Knappheiten, Vorteile oder Exklusivangebote seien teilweise missverständlich formuliert und könnten Verbraucher vor allem im Reisebereich unter Druck setzen oder falsche Erwartungen wecken. Mit Blick auf Nutzerbewertungen stellte das Kartellamt fest, dass diese in den untersuchten Branchen in der Regel nur von Nutzern stammten, die erfolgreich über das Portal einen Abschluss getätigt hätten. Dadurch würden zwar Fälschungen erschwert, aber gleichzeitig die Bewertungsbreite eingeschränkt.

Den Wettbewerbshütern zufolge existieren in sämtlichen Branchen Kooperationen zwischen verschiedenen Vergleichsportalen bei Datenbasis und Tarifrechner. Diese könnten zwar zur Verbreitung von Vergleichsmöglichkeiten beitragen, allerdings auch dazu führen, "dass gleiche Suchergebnisse bei vermeintlich eigenständigen Portalen vom Verbraucher irrig als Bestätigung der Empfehlungen interpretiert werden".

Dem Bericht zufolge stellen Provisionen für Vermittlungen in fast allen untersuchten Branchen die Haupteinnahmequelle dar. Diese machten außer im Flugbereich branchenübergreifend etwa 90 Prozent der Einnahmen aus. Teilweise erhalte ein Portal auch dann eine Provision, wenn der Nutzer auf dem Vergleichsportal zwar recherchiert, anschließend aber nicht dort, sondern direkt auf der Seite des Anbieters den Abschluss eines Vertrags beantragt. Über Cookies lasse sich der Weg des Nutzers im Internet verfolgen, und je nach individueller vertraglicher Vereinbarung werde bereits dann eine Provision fällig, wenn sich der Nutzer in einem bestimmten Zeitraum vor der Bestellung auf der Seite des Portals aufgehalten habe.

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sinalco 23. Apr 2020

Ich bevorzuge es lieber den Wechsel direkt beim Anbieter vorzunehmen, da bin ich auf...

MistelMistel 16. Apr 2019

...was hindert Dich also daran später zu kommen und früher zu gehen?

bobb 13. Apr 2019

ist das jetzt eine überraschung, dass produkte mit mehr marge bevorzugt angeboten werden...

torrbox 12. Apr 2019

Natürlich ist das logisch, aber das hilft einem nichts, wenn man das billigere Angebot...



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