Untersuchung: Nur die wenigsten Webshops sind schon barrierefrei

Von den 78 meistbesuchten Online-Shops in Deutschland ermöglicht einer Untersuchung zufolge nur ein Vierteil eine barrierefreie Nutzung der Seiten. "Mangelnde Tastaturbedienbarkeit war dabei die häufigste Barriere" , teilte die Aktion Mensch am 28. Juni 2023 mit. Zudem habe auf vielen Webseiten eine fehlende Kontrastfarbe die Nutzung erschwert, hieß es weiter. Eine weitere Hürde stellten demnach eingeblendete Inhalte wie Banner dar, die die Tester mit Sehbehinderung auf der Website nicht schließen konnten.
Die Aktion Mensch und Google überprüften in Zusammenarbeit mit der Stiftung Pfennigparade und der Beratungsagentur BITV-Consult die Barrierefreiheit der Onlineshops. Hintergrund der Untersuchung (PDF)(öffnet im neuen Fenster) ist das sogenannte Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)(öffnet im neuen Fenster) , das in exakt zwei Jahren, am 28. Juni 2025, in Kraft tritt. Bis dahin müssen Onlineshops, aber auch Computer und deren Betriebssysteme, Mobiltelefone, Tablets, Router, Spielekonsolen oder E-Book-Reader die Vorgaben zur Barrierefreiheit erfüllen.
Acht Kriterien geprüft
Bei dem Test wurden die acht wichtigsten Prüfkriterien der Richtlinien für barrierefreie Webinhalte ( WCAG 2.1(öffnet im neuen Fenster) ) abgefragt. Diese lauten:
- Ist eine Seite auch per Tastatur statt Maus bedienbar?
- Sind auszufüllende Formularfelder verständlich beschriftet und erklärt?
- Ist die Textgröße änderbar?
- Sind Zeichen- und Zeilenabstände ohne Verlust von Inhalt anpassbar (Textumbruch)?
- Sind multimediale Inhalte untertitelt?
- Können Nutzer multimediale Inhalte pausieren, beenden, ausblenden?
- Sind Überschriften und Beschriftungen aussagekräftig und verständlich?
- Sind interaktive Elemente (beispielsweise Buttons oder Drop-Down-Menüs) durch assistive Technologien auslesbar?
Die Tastaturbedienbarkeit galt den Testern dabei als Grundvoraussetzung für digitale Barrierefreiheit. Nur wenn diese erfüllt war, wurden die anderen Kriterien überhaupt noch überprüft. Dabei stellte sich heraus: "Die getesteten Seiten, die das Kriterium der Tastenbedienbarkeit erfüllten, waren meist auch in anderer Hinsicht barrierefrei." Bei zwölf Seiten war es den Testern möglich, erfolgreich durch den gesamten Kaufprozess zu navigieren.
"Von Barrierefreiheit profitiert jeder"
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes(öffnet im neuen Fenster) leben etwa 7,8 Millionen Menschen in Deutschland mit einer anerkannten Schwerbehinderung, darunter sollen mehr als eine halbe Million blinde und sehbehinderte Menschen sein. Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) geht jedoch von höheren Zahlen aus(öffnet im neuen Fenster) .
Nach Ansicht der Aktion Mensch hilft ein barrierefreier Zugang zu Onlineshops aber nicht nur behinderten oder beeinträchtigten Menschen. "Barrierefreiheit im Internet ist für zehn Prozent der Bevölkerung unerlässlich, für etwa 30 Prozent notwendig und für 100 Prozent hilfreich" , schreibt der Verein. Daher profitiere von einem einfachen und komfortablen Zugang zu Webseiten letztlich jeder.



