Zum Hauptinhalt Zur Navigation Zur Suche

Vertragswechsel: 1N Telecom setzt laut Bericht Haustürwerber ein

Erst ungewollter Anbieterwechsel, dann über 400 Euro Schadensersatz. Nun gibt es laut einem Bericht auch Hausbesuchen von 1N Telecom. Doch 1N Telecom dementiert und droht mit Abmahnung.
/ Achim Sawall
1 Kommentare Auf Google folgen (öffnet im neuen Fenster)
Anschreiben von 1N Telecom und Seniorenhandy (Bild: Verbraucherzentrale NRW)
Anschreiben von 1N Telecom und Seniorenhandy Bild: Verbraucherzentrale NRW

In der Gemeinde Markt Feucht und Umgebung sollen Haustürwerber für die umstrittene Firma 1N Telecom unterwegs sein, die eine vermeintliche Namensähnlichkeit zur Deutschen Telekom für ungewollte Vertragsabschlüsse ausnutzen. Das berichten die Nürnberger Nachrichten(öffnet im neuen Fenster).

"Hier waren gerade zwei, die angeblich von der Telecom kommen und mit mir über den Internetanschluss reden wollten. Wollten in die Wohnung, meine Nummer und alles", schrieb ein Nutzer laut der Zeitung im Bürgerforum Feucht. Über einen weiteren Fall der Haustürwerber von 1N Telecom wird demnach auf der Facebook-Seite der Gemeinde berichtet.

Der Anbieter 1N Telecom aus Düsseldorf ist den Verbraucherzentralen seit einigen Jahren für seine schriftlichen Vertragsangebote bekannt. Laut Angaben der Verbraucherzentrale vom 18. März 2024(öffnet im neuen Fenster) sind die Briefe von 1N Telecom "persönlich adressiert und enthalten auch die Nummer ihres [der Kunden, d. Red.] aktuellen Festnetzanschlusses. Der Anbieter wirbt für seinen DSL-Tarif. Man müsse nur im beigelegten Formular seine IBAN eintragen und unterschreiben. Dann würde auch der bestehende Vertrag beim bisherigen Anbieter gekündigt und die Mitnahme der Rufnummer (Portierung) in den neuen Vertrag eingeleitet."

Wird die ungewollte Kündigung bei der Telekom zurückgenommen, bleibt die Übertragung der Rufnummer durch die Telekom aus und 1N Telecom aktiviert den Anschluss nicht. Wer trotz Drängen von 1N Telecom die Kündigung der Telekom nicht aufrechterhält, soll Schadensersatz in Höhe von bis zu 400 Euro für die Nichterfüllung des 1N-Vertrages zahlen.

Die Deutsche Telekom ließ nach Angaben vom 19. Februar 2024(öffnet im neuen Fenster) bislang jedes Kundenanschreiben von 1N Telecom über einstweilige Verfügungen untersagen. Die Telekom unterlag dem umstrittenen Anbieter jedoch auch schon vor Gericht.

1N Telecom bietet Telefonieflatrate

1N Telecom bietet einen Vertrag für monatlich 34,95 Euro mit einer Laufzeit von zwei Jahren an. Das Produkt heißt 1N DSL 16 und soll Telefonie im europäischen Festnetz und in die Mobilfunknetze beinhalten.

Eine Seniorin aus Markt Wendelstein berichtete den Nürnberger Nachrichten, dass sie ein solches Anschreiben missverstanden hat. "Ich bin wirklich davon ausgegangen, dass das von der Telekom kommt, bei der ich ja schon Kunde bin." Sie beantwortete das Schreiben und soll nun 419 Euro zahlen. Laut Angaben der Verbraucherzentrale Bayern(öffnet im neuen Fenster) häufen sich die Beschwerden in dem Bundesland.

In Deutschland gilt eine 14-tägige Widerrufsfrist für solche Verträge. Da 1N Telecom die Portierungsaufträge aber erst nach Ablauf dieser Frist an die Telekom übermittelt, wird den Kunden laut Verbraucherzentrale die Möglichkeit eines fristgerechten Widerrufs genommen. Doch ein Ablauf des Widerrufsrechts setzt eine ordnungsgemäße Belehrung über dieses Recht voraus. Wird diese erst mit der Vertragsbestätigung übermittelt, läuft die Frist auch erst ab diesem Zeitpunkt.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (Vzbv) setzte beim Landgerichts Düsseldorf (Az. 12 O 101/22 und 12 O 172/22) durch, dass 1N Telecom auf seiner Internetseite eine E-Mail-Adresse angeben muss, über die Verbraucher unmittelbar Kontakt zu dem Unternehmen aufnehmen können. Dieses wurde zur Unterlassung verurteilt, weil eine nicht funktionierende E-Mail-Adresse angegeben war.

Das Unternehmen selbst gibt an, mit über 100.000 Kunden angeblich einer der größten Telekom-Anbieter in Deutschland zu sein und 1.200 Kilometer Glasfaser und 15 PoPs zu betreiben.

Nachtrag vom 8. April 2024, 10:27 Uhr

Ein Rechtsanwalt teilte Golem.de für das Unternehmen mit: "Unsere Mandantschaft setzt keine Haustürwerber ein." Dies sei eine "unrichtige Tatsachenbehauptungen". Golem.de berichtet jedoch lediglich neutral über die Informationen der Nürnberger Nachrichten, ohne sich diese zu eigen zu machen. Für die Mandantschaft verwahre man sich auch gegen die Behauptung, 1 N Telecom würde die Namensähnlichkeit zur Deutschen Telekom für ungewollte Vertragsabschlüsse ausnutzen.


Relevante Themen