Störungen auch beim ETIAS

Jede Verzögerung bei der Umsetzung des Einreise-/Ausreisesystems würde die für März 2023 anvisierte Inbetriebnahme des Reiseinformations- und -genehmigungssystems behindern und einen Dominoeffekt auslösen, warnte der portugiesische Ratsvorsitz vor einem Jahr. Denn erst nachdem das EES sechs Monate stabil läuft, kann das ETIAS in Betrieb gehen.

Alle Reisenden, die für einen visafreien Kurzaufenthalt in den Schengen-Raum einreisen, müssen sich einige Tage vor ihrem Grenzübertritt über ein ETIAS-Formular online registrieren. Die Angaben werden automatisiert überprüft, anschließend erteilt das System entweder die Freigabe oder eine anfechtbare Einreiseverweigerung.

Die ETIAS-Verordnung legt vor allem Anbietern von Flug-, Schiffs-, Zug- oder Busreisen neue Pflichten und Kosten auf. Sie sollen vor Antritt der Reise überprüfen, ob die Passagiere über eine gültige Reisegenehmigung verfügen. Hierfür erhalten die Firmen Zugriff auf das ETIAS-Zentralsystem. Letzten Monat sollten hierzu erste Tests beginnen, auch diese verzögern sich wegen gestörter Lieferketten.

Biometrische Funktionen im SIS II

ETIAS und das EES sind gänzlich neue Systeme. Zum Projekt Interoperabilität gehört aber auch die Erneuerung des Schengener Informationssystems (SIS II). Dabei handelt es sich um die größte polizeiliche EU-Datenbank, in der rund eine Million Menschen gespeichert sind. Fahndungen können etwa zur Festnahme oder heimlichen Beobachtung von EU-Bürgern erfolgen, rund die Hälfte der Ausschreibungen betreffen jedoch ausreisepflichtige Migranten oder Wiedereinreisesperren.

Die neue SIS II-Verordnung wurde bereits 2018 beschlossen, sie erweitert den Anwendungsbereich des Systems beträchtlich. Neben neuen Ausschreibungskategorien hat das SIS II außerdem biometrische Funktionen erhalten. Mittlerweile können in der Datei enthaltene Fingerabdrücke durchsucht werden, jeder Schengen-Staat muss diese Möglichkeit nun technisch umsetzen.

Auch Gesichtsbilder, nicht-codierende DNA-Daten und Handflächenabdrücke können nun im SIS II gespeichert werden, als Anhang zu einer Personenkartei sind sie aber noch nicht durchsuchbar. Nach den ursprünglichen Plänen sollte das neue System am 14. Juni betriebsbereit sein, nun steht eine Verzögerung von drei Monaten im Raum.

Abgleichsystem für 300 Millionen Euro

Im Projekt Interoperabilität landen die Fingerabdrücke und Gesichtsbilder aus dem EES in einem Gemeinsamen Identitätsregister. Mit einem Gemeinsamen Biometrischen Abgleichsystem können sie durchsucht werden, die Technik soll rund 300 Millionen Euro kosten. Ebenfalls integriert werden biometrische Daten aus dem Visa-Informationssystem (VIS) und der Asyl-Fingerabdruckdatei Eurodac sowie ein neues EU-Strafregister für Drittstaatsangehörige (ECRIS-TCN).

Nächstes Jahr folgt ein Europäisches Suchportal, mit dem alle biometrischen EU-Systeme mit einem Klick abgefragt werden können. Im Hintergrund läuft dann ein Detektor für Mehrfachidentitäten, der doppelte Einträge finden und melden soll.

Nach der Zusammenführung aller bestehenden und künftigen biometrischen EU-Datenbanken wird das Biometrische Abgleichsystem Fingerabdrücke und Gesichtsbilder von über 400 Millionen Personen aus Drittstaaten enthalten, schreibt Sopra Steria, einer der Auftragnehmer für das Projekt. Die Firma nennt dies einen "Grundpfeiler für den Schutz der europäischen Grenzen".

Dabei wird es nicht bleiben, denn die EU errichtet derzeit ein Abfragesystem für Gesichtsbilder auch von EU-Bürgern. Außerdem drängen die Vereinigten Staaten jetzt bei europäischen Regierungen auf den Zugang zu deren nationalen biometrischen Datenbanken, um diese für die US-Grenzkontrolle zu nutzen.

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 Unterbrochene Lieferketten: Chipmangel behindert neue EU-Datenbanken
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