Unitymedia-Übernahme: Kleinere Kabelnetzbetreiber wollen Verträge übernehmen
Durch das Zusammengehen von Unitymedia und Vodafonekönnten die Verträge mit der Wohnungswirtschaft neu verhandelbar werden. Der FRK will Auflagen für die Übernahme und hofft auf Möglichkeiten durch ein Sonderkündigungsrecht.

Die kleineren Kabelnetzbetreiber hoffen auf Chancen durch die Übernahme von Unitymedia durch Vodafone und verlangen ein Sonderkündigungsrecht für die Wohnungswirtschaft. Das hat der mittelständische Fachverband Rundfunk- und Breitbandkommunikation (FRK) am 18. September 2018 auf seinem Breitbandkongress in Leipzig gefordert. Sollte die Milliardenfusion zustande kommen, wollen die Firmen der Wohnungswirtschaft schnell attraktive Angebote zur Versorgung machen.
Das künftig bundesweite Kabelnetz Vodafones müsse "im Breitbandmarkt reguliert und seiner Größe wegen zu Open Access verpflichtet werden", sagte der FRK-Vorsitzende Heinz-Peter Labonte.
Aufgrund von Vodafones Anteil von mehr als 80 Prozent am Kabelmarkt erwartet der FRK, dass es insbesondere für kleine und mittelständische Netzbetreiber immer schwerer werde, sich im Wettbewerb zu behaupten. "Vorstöße unserer Mitglieder in andere Versorgungsgebiete werden nahezu unmöglich. Andererseits wird es für die größere Vodafone erheblich leichter, diese in ihren lokalen Märkten mit aller Macht anzugreifen und zu verdrängen. Wir haben daher im Rahmen der derzeit laufenden Vorverfahren Anträge auf Anhörung bei der EU-Kommission und auf Beiladung beim Bundeskartellamt gestellt, um unsere Positionen darzustellen", betonte Labonte.
Unitymedia wollte die Aussagen auf Anfrage von Golem.de nicht kommentieren.
Der FRK vertritt nach eigenen Angaben rund 160 über das Bundesgebiet verteilte, mittelständische Kabelnetzbetreiber sowie Antennengemeinschaften. Versorgt würden von den Mitgliedern rund 3 bis 3,5 Millionen Haushalte mit Kabelfernsehen, Internet und Telefonie. Zu den Mitgliedern gehören unter anderen RFT Kabel Brandenburg, AEP Plückhahn, Rundfunk-Fernseh-Dienst, Info-Kabel Bischofswerda, RFD Wimmelburg und Mietho & Bär.
Oder nutzen Sie das Golem-pur-Angebot
und lesen Golem.de
- ohne Werbung
- mit ausgeschaltetem Javascript
- mit RSS-Volltext-Feed
Naja, man ist als Vermieter verpflichtet, die Möglichkeit zum TV-Empfang zu bieten. Das...