Unister Insolvenz: Viele Ab-in-den-Urlaub-Deals.de-Gutscheine unbrauchbar
Die Insolvenz bei Unister setzt sich wie erwartet auf die Tochtergesellschaften fort. 14.000 bezahlte Reisegutscheine werden von Vertragspartnern vor Ort laut Anwalt "wohl nicht anerkannt". Hotels fordern eine erneute Bezahlung.

Über das Vermögen dreier weiterer Tochtergesellschaften der Unister Holding ist das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet worden. Das teilte der Rechtsanwalt und vorläufige Insolvenzverwalter Lucas F. Flöther am 21. Juli 2016 mit. Betroffen sind die Unister Travel Betriebsgesellschaft, die Unister GmbH sowie die U-Deals.
Zur Unister Travel Betriebsgesellschaft zählen die Reisegeschäfte von Unister, darunter auch Ab-in-den-Urlaub.de. Rund 14.000 Kunden, die Reisegutscheine unter Marken wie Ab-in-den-Urlaub-Deals.de erworben haben, bekommen Probleme. Ihre Gutscheine würden von Vertragspartnern vor Ort möglicherweise nicht anerkannt, erklärte der Anwalt. Es gebe auch Fälle, "in denen einzelne Hotels bereits bestätigte Anreisen von Kunden ablehnen oder eine doppelte Bezahlung fordern".
Zahlungen für Gutscheine fallen in die Insolvenzmasse
U-Deals informiere die betroffenen Kunden, dass diese Gutscheine "zurzeit leider nicht einlösbar" seien. "Das Insolvenzrecht lässt uns hier leider keinen Spielraum, die geleisteten Zahlungen fallen in die Insolvenzmasse", sagte Flöther. "Allerdings bemühen wir uns auch für diese Kunden um kulante Lösungen."
Kunden, die Gutscheine für Reisen und Hotelaufenthalte mit frei wählbarem Anreisedatum nach dem 20. Juli gekauft hätten, seien nicht betroffen. Wer jetzt bei Unister-Portalen buche, könne sicher sein, die gebuchte Reiseleistung zu erhalten. "Potenziell risikobehaftete direkte Vertragsbeziehungen mit Kunden" seien ausgeschlossen, erklärte der Anwalt. Zuvor hatte das Handelsblatt unter Berufung auf Reiseveranstalter berichtet, dass Flugtickets, die von Fluege.de und Ab-in-den Urlaub.de auf eigene Rechnung verkauft worden seien, statt sie nur zu vermitteln, Probleme bereiten könnten.
Solche Sonderangebote besorgten sich die Unister-Firmentöchter aus den Restbeständen großer Veranstalter. Wenn die kassierten Kundengelder noch nicht an die ursprünglichen Reisegesellschaften weitergeleitet wurden, könnte es Schwierigkeiten bei der Einlösung geben. Solche Forderungen müssten die Betroffenen im Rahmen des Insolvenzverfahrens anmelden.
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Dann war die Lage aber wohl anders als dargestellt, oder ihre Mutter hat ihren Job...
Rufe doch am besten bei der Redaktion an kläre mit dieser direkt die zukünftige...
Kt
sein Gesicht an solch bekanntermassen ... Anbieter zu verkaufen, da muss man ihn nicht...