Unionsfraktion: Es wird keine Lex Huawei geben
Das neue IT-Sicherheitsgesetz schaffe keine Lex Huawei und schließe Telekommunikationsausrüster nicht wegen des Herkunftslandes aus. Das erklärte die Unionsfraktion am 22. April 2021(öffnet im neuen Fenster) .
"Wir haben lange um das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 gerungen. Der jetzt gefundene Kompromiss schafft einen guten Ausgleich zwischen sicherheits- und wirtschaftspolitischen Interessen" , sagte der digitalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Tankred Schipanski. Das IT-Sicherheitsgesetz schaffe insbesondere keine "Lex Huawei" und schließe keine Anbieter a priori aus.
Es werde im konkreten Fall anhand technischer und sicherheitspolitischer Kriterien geprüft, ob konkrete Komponenten eines Unternehmens in Teilen kritischer Infrastruktur eingesetzt werden dürfen. Somit sichere man mit dem Gesetz einen "zügigen und sicheren Ausbau unseres 5G-Netzes" .
Bisher wurde diskutiert, dass ein ständiger Ausschuss aus Vertretern des Kanzleramts sowie des Innen-, Wirtschafts- und Außenministeriums einvernehmlich über einen Ausschluss entscheiden solle. Dennoch blockierte das Auswärtige Amt von Außenminister Heiko Maas (SPD) diese Einigung. Maas wollte ein Vetorecht in der Frage. Die unionsgeführten Ministerien und das Kanzleramt waren strikt dagegen.
IT-Sicherheitsgesetz 2.0: Welche Komponenten sind betroffen?
Wie Golem.de aus informierten Kreisen erfahren hat, muss das Bundesinnenministerium keinen Konsens mehr mit den anderen Häusern herstellen, wenn es einen bestimmten Anbieter vorab ausschließen will. Das Ministerium muss sich nur noch mit den anderen beraten, kann das aber offenbar allein entscheiden.
Nicht der Außenminister, sondern dass Innenministerium erhält also praktisch ein Vetorecht. Das gilt aber nach erster Lektüre des Gesetzestextes (PDF)(öffnet im neuen Fenster) durch Golem.de nur für noch nicht verbaute Komponenten. Bei bereits verbauten Teilen bedarf es wieder des Konsenses der Kanzleramts, des Innen-, Wirtschafts- und Außenministeriums.
Weiter unklar bleibt, was im 5G-Netz eigentlich als kritische Komponente definiert wird. Solange nicht festgelegt wird, welche Komponenten sicherheitskritisch sind, bleibt ungeklärt, worauf das Gesetz Anwendung findet. Muss sich beispielsweise auch die Amazon Cloud (AWS) zertifizieren lassen, weil dort 5G-Core-Netzwerk-Software läuft?
Im Gesetz heißt es: "Bei der Prüfung einer voraussichtlichen Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit kann insbesondere berücksichtigt werden, ob 1. der Hersteller unmittelbar oder mittelbar von der Regierung, einschließlich sonstiger staatlicher Stellen oder Streitkräfte, eines Drittstaates kontrolliert wird, 2. der Hersteller bereits an Aktivitäten beteiligt war oder ist, die nachteilige Auswirkungen auf die öffentliche Ordnung oder Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, der Europäischen Freihandelsassoziation oder des Nordatlantikvertrages oder auf deren Einrichtungen hatten, oder 3. der Einsatz der kritischen Komponente im Einklang mit den sicherheitspolitischen Zielen der Bundesrepublik Deutschland, der Europäischen Union oder des Nordatlantikvertrages steht."
Doch das bedeutet eine Verschärfung: Punkt 3 ist damit ein Gummiparagraf, mit dem praktisch alles begründet werden kann.
Die fünf Kriterien für die Vertrauenswürdigkeit der Hersteller wurden noch um einen weiteren Punkt ergänzt. Demnach ist ein Hersteller ebenfalls ncht vertrauenswürdg, "wenn die kritische Komponente auf Grund von Mängeln ein erhöhtes Gefährdungspotenzial aufweist oder aufgewiesen hat, missbräuchlich auf die Sicherheit, Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit oder Funktionsfähigkeit der Kritischen Infrastruktur einwirken zu können." b>
Nachtrag vom 22. April 2021, 22:27 Uhr
Anders als zunächst im letzten Absatz dargestellt, gibt es noch ein zusätzliches Kriterium für vertrauenswürdige Hersteller.
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