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Ungewollter Anbieterwechsel: Verbraucherschützer klagen gegen 1N Telecom

Verbraucherschützer kritisieren unwirksame Vertragslaufzeiten. Möglicherweise kommt es noch zu einer Sammelklage gegen 1N Telecom.
/ Ingo Pakalski
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Der VZBV klagt gegen 1N Telecom. (Bild: Pixabay)
Der VZBV klagt gegen 1N Telecom. Bild: Pixabay

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hat eine Unterlassungsklage beim Oberlandesgericht Düsseldorf gegen Vertragsklauseln von 1N Telecom eingereicht(öffnet im neuen Fenster) . Die Verbraucherschützer hatten den Anbieter zuvor abgemahnt, aber 1N Telecom weigerte sich nach Angaben des VZBV eine Unterlassungserklärung abzugeben.

Neben dem Bundesverband gehen auch die Verbraucherzentralen Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt juristisch gegen das Unternehmen vor. Eine "perfide Masche mit unzulässigen Methoden" , nennt Sebastian Reiling, Referent im Team Sammelklagen des VZBV, die Aktionen von 1N Telekom.

"Vor allem ältere Menschen sind betroffen, wie zahlreiche Verbraucherbeschwerden zeigen. Wir halten die hohen Schadensersatzforderungen des Unternehmens für vollkommen unberechtigt" , sagt Reiling. Nach Angaben der Verbraucherschützer bietet 1N Telecom in Anschreiben an Verbraucher nur 24-Monats-DSL-Verträge an. Das ist aus Sicht des VZBV nicht ausreichend: Zugleich müsste ein Vertrag mit einer Laufzeit von maximal zwölf Monaten angeboten werden.

Das ist passiert

Die Verbraucherzentralen erhielten seit dem Jahr 2023 mehr als 11.000 Beschwerden über 1N Telecom. Mehr als 5.500 der Beschwerden gingen seit Januar 2024 ein. Das Unternehmen verschickt Werbebriefe mit dem Angebot eines 24-Monats-Vertrags für Festnetz und DSL-Internet an. Viele Betroffene hätten erst nach Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist bemerkt, dass sie mit ihrer Antwort nicht die Vertragskonditionen bei der Deutschen Telekom anpassen, sondern einen neuen Vertrag mit einem anderen Unternehmen eingegangen seien. Verhinderten Betroffene dann die Portierung ihrer Festnetzrufnummer, folge eine Kündigung durch 1N Telecom.

Das Unternehmen verlange dann Schadensersatz in Höhe von 419,88 Euro und lasse das Geld von einer Inkassofirma eintreiben, berichten die Verbraucherschützer das Vorgehen. Nach Ansicht des VZBV ist Regelung zur Vertragslaufzeit in den Verträgen unwirksam und somit die Schadensersatzforderung unberechtigt.

Verbraucherschützer prüfen Sammelklage gegen 1N Telecom

Der VZBV prüft derzeit, ob eine Sammelklage gegen 1N Telecom möglich ist. Auf einer eigens dafür eingerichteten Webseite(öffnet im neuen Fenster) können sich Betroffene melden. Mit einer Sammelklage können im Erfolgsfall Rückzahlungen für Betroffene gerichtlich erwirkt werden.

Im Oktober 2023 gewann 1N Telecom vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf im Verfahren gegen die Deutsche Telekom . Das Gericht entschied, dass die Telekom wieder Telefonnummern freigeben muss, wenn Kunden zu 1N Telecom wechseln.


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