Ungerechtfertigte Kosten: Bundesnetzagentur geht erstmals gegen Warteschleifen vor

Die Bundesnetzagentur geht gegen Anbieter vor, die rechtswidrig Gebühren für Warteschleifen verlangen. Zwei Anbieter dürfen für alle seit dem 1. Juni 2013 geführten Telefonate kein Geld einfordern. Bußgelder wurden bislang nicht verhängt.

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Warteschleifen von Sonderrufnummern müssen kostenlos sein.
Warteschleifen von Sonderrufnummern müssen kostenlos sein. (Bild: William Thomas Cain/Getty Images)

Erstmals seit der Vorschrift für kostenlose Warteschleifen ist die Bundesnetzagentur nun gegen zwei Anbieter vorgegangen, die rechtswidrig für Warteschleifen Gebühren verlangt haben. Seit dem 1. Juni 2013 dürfen Warteschleifen bei Sonderrufnummern nur noch genutzt werden, wenn für den Anruf ein Festpreis gilt oder die Warteschleifen für den Anrufer kostenfrei sind.

In zwei Fällen hat die Bundesnetzagentur wegen rechtswidriger Warteschleifen ein Verbot der Rechnungslegung und Eintreibung verhängt. Betroffen ist die Servicenummer 0180 5003785, über die Verbraucher Kontakt zu einem Textilunternehmen aufnehmen können, außerdem eine Erotikhotline unter der Kurzwahlnummer 22288.

Bis September lief die rechtswidrige Abrechnung

Im ersten Fall wurden nach einer kostenfreien Eingangsbandansage und einem eingespielten Signalton bis zum 16. September 2013 weitere Bandansagen und Wartezeiten rechtswidrig kostenpflichtig abgerechnet. Das Abrechnungsverbot zu dieser Rufnummer gilt daher rückwirkend für Verbindungen im Zeitraum vom 1. Juni 2013 bis zum 16. September 2013.

Im zweiten Fall haben die Ermittlungen der Bundesnetzagentur ergeben, dass Verbraucher nach Entgegennahme des Gesprächs durch eine in die Länge gezogene Bandansage hingehalten wurden, während eine Werbung suggerierte, sofort mit einem Gesprächspartner verbunden zu werden. Das Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbot gilt hier rückwirkend für Verbindungen im Zeitraum vom 1. Juni 2013 bis zum 3. September 2013.

Bundesnetzagentur hat kein Bußgeld verhängt

In beiden Fällen sei bislang kein Bußgeld verhängt worden, erklärte die Bundesnetzagentur Golem.de. Die Behörde hoffe, dass sich die beiden Anbieter nun an die Vorgaben halten würden. Falls weiterhin dagegen verstoßen werde, sei die Verhängung eines Bußgeldes möglich.

Aufgrund der verhängten Rechnungslegungsverbote dürfen den Verbrauchern keine in den genannten Zeiträumen geführten Gespräche in Rechnung gestellt werden. Das gilt auch, wenn bereits entsprechende Rechnungen herausgegangen sind. Dann dürfen die Forderungen nicht eingetrieben werden. Wenn ein Betroffener die Rechnung bereits beglichen hat, rät die Bundesnetzagentur, sich an die Verbraucherzentralen oder einen Rechtsanwalt zu wenden, um das Geld zurückzufordern.

93 Ermittlungsverfahren laufen noch

Seit dem 1. Juni 2013 sind bei der Bundesnetzagentur 148 Beschwerden eingegangen, aus denen 93 Ermittlungsverfahren eingeleitet wurden.

Ende August 2013 hatte eine Untersuchung der Grünen ergeben, dass es bei 18 von 45 getesteten Hotlines zu Abrechnungsfehlern kam. Dem Anrufer wurden höhere Kosten in Rechnung gestellt, als das Gesetz erlaubt. Insbesondere bei den 0900-Nummern gab es Probleme. Hier hätten rund 50 Prozent der Anbieter falsch abgerechnet und die Nutzer Warteschleifen oder reine Bandansagen bezahlen lassen. Bärbel Höhn von den Grünen kritisierte ein Vollzugsdefizit bei der zuständigen Bundesnetzagentur, wenn es um Verbraucherbelange gehe. Die Behörde müsse jetzt endlich durchgreifen und Bußgelder verhängen, forderte sie.

"Der Gesetzgeber hat die Warteschleifenregelung eingeführt, um den Verbraucher vor unberechtigten Kosten bei telefonisch nachgefragten Dienstleistungen zu schützen. Mit den getroffenen Maßnahmen verhindern wir die Abrechnung unrechtmäßig verlangter Telefonkosten", meint Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

Seit dem 1. Juni 2013 müssen auch nachgelagerte Warteschleifen kostenfrei sein, wie beispielsweise Wartezeiten während einer Weiterleitung nach begonnener Bearbeitung. Zudem muss der Anrufende mit Beginn der Warteschleife über deren voraussichtliche Dauer informiert werden. Darüber hinaus muss ihm mitgeteilt werden, ob für den Anruf ein Festpreis gilt oder der Anruf für die Dauer der Warteschleife für den Anrufer kostenfrei ist. Bei Ortsnetzrufnummern, Mobilfunkrufnummern und entgeltfreien Rufnummern ist der Einsatz von Warteschleifen weiterhin zulässig.

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wmayer 23. Sep 2013

Nennt sich normalerweise Service und sollte in den Verkaufspreis des Produkt bzw. der...

wmayer 23. Sep 2013

Wenn ich das im Text richtig verstanden habe, dürfe die gar keine Rechnung stellen. Bei...

tibrob 21. Sep 2013

Ja, leider. Der Aufwand ist viel zu hoch für einen viel zu geringen Betrag. Da ist es...

kinderschreck 20. Sep 2013

Wen es interessiert 0180 5003785 http://www.marktjagd.de/geschaeft/Desigual-Dresden...



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