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Ungeplante Obsoleszenz: Wir brauchen ein Gesetz gegen Elektroschrott

Geräte mit Cloud -Anbindung laufen Gefahr unbrauchbar zu werden, sobald die Anbindung nicht mehr existiert. Das müsste nicht so sein.
/ Martin Böckmann
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Ob Cloudzwang oder zu alte Firmware: Funktionierende Geräte werden oft zu Briefbeschwerern. (Bild: Martin Böckmann/Golem.de)
Ob Cloudzwang oder zu alte Firmware: Funktionierende Geräte werden oft zu Briefbeschwerern. Bild: Martin Böckmann/Golem.de

Was sich schon seit Tagen abzeichnet, ist jetzt Fakt: Der E-Bike-Hersteller Vanmoof hat Insolvenz angemeldet. Während Fans der Fahrräder in erster Linie unglücklich darüber sein dürften, dass sie nun auf einen anderen Hersteller umsteigen müssen, stellt sich für Käufer ein anderes Problem. Ohne die zugehörige App lässt sich das Fahrrad nicht mehr per digitalem Schlüssel entsperren.

Und die App ist, wie so häufig, mit der Cloud verbunden. Wenn der Hersteller nun verschwindet, könnten die Fahrräder unbrauchbar werden. Glücklicherweise gibt es in diesem Fall offenbar bereits eine Lösung , das ist aber bei Weitem nicht die Regel.

Die Gründe dafür sind nicht unbedingt böswillig, weshalb ich den Herstellern keine geplante Obsoleszenz unterstellen will. Ich nenne es stattdessen ungeplante Obsoleszenz .

Beispiele aus der jüngeren Vergangenheit sind: der Revolv Smart-Home-Hub, die Pebble Watch, Nvidia Shield, der Telekom Smart Speaker , Logitech Harmony Link und eine ganze Reihe von Bluetooth-Speakern und IoT-Devices - und streng genommen auch alle Smartphones, die keine Softwareupdates vom Hersteller mehr erhalten.

DRM ärgert fast nur ehrliche Kunden

All diese Geräte sind entweder gar nicht oder nicht mehr im beworbenen Funktionsumfang nutzbar. Nur in wenigen Fällen haben die Hersteller für Lösungen gesorgt, und zwar meistens nur auf massiven Druck der Kunden. Auch Software ist davon betroffen. Wer einmal ausprobiert hat, wie viele Spiele aus der Steam-Bibliothek auf einem aktuellen Computer noch spielbar sind, wird das Problem kennen.

Nicht selten scheitert es am Kopierschutz, der das Spiel nicht starten lässt, obwohl es ansonsten zum aktuellen Betriebssystem kompatibel wäre. Dieses sogenannte DRM (Digital Rights Management) prüft die Umgebung vor Ausführung des Spiels sehr genau, häufig ist auch eine Internetanbindung erforderlich. Eine Pflicht für Anbieter, den Kopierschutz nach einer gewissen Zeit zu entfernen, gibt es nicht.

Einen alten PC oder Emulator zu nutzen, geht allerdings auch nicht, denn Steam läuft beispielsweise nicht mehr auf Windows XP. Betroffen sind hiervon nur ehrliche Käufer, denn die illegal kopierte Version hat sicher keinen Kopierschutz mehr.

Ohne Pflicht wird es nichts

Es gibt noch immer kein Gesetz, das Hersteller verpflichtet, bereits bei der Herstellung von Geräten dafür zu sorgen, dass sich die Geräte nach dem Ende der Unterstützung durch den Hersteller weiterverwenden lassen. Wenige Anbieter sorgen aus eigenem Antrieb dafür, aber es gibt immer mehr Beispiele für Geräte, die bestenfalls noch eingeschränkt funktionsfähig sind.

Wie am Beispiel von Vanmoof zu sehen ist, braucht es häufig gar nicht viel, damit die Weiternutzung möglich ist. Wenn ein Gerät am Ende seines Support-Zeitraums angekommen ist, sollte die notwendige Dokumentation bereitgestellt werden, mit der sich eigene Firmware ohne Einschränkungen erstellen lässt. Bei Geräten mit vielen Nutzern finden sich fast immer kommerzielle Anbieter oder Entwickler in der Open-Source-Community, die den Code daraufhin weiterentwickeln.

Zudem muss der Trend zum Onlinezwang an vielen Stellen noch einmal überdacht werden. Unternehmen wollen möglichst viele Daten über ihre Nutzer sammeln, und setzen zu diesem Zweck oft Cloudsoftware ein, die auch ohne Einschränkungen lokal und ohne jeglichen Internetzugriff funktionieren würde. Wer sich in diesem Fall trotzdem für die Cloudvariante entscheidet, nur um Daten zu sammeln, handelt gegen die Interessen seiner Kunden.

Funktionalität muss im Vordergrund stehen

Dabei ist Datenverarbeitung zur Verbesserung der Produkte nicht generell schlecht. Sofern ein Nutzer der Verwendung zugestimmt hat, spricht nichts dagegen. Aber das auf diesem Wege zu erzwingen, halte ich für verwerflich. Für diesen Fall lassen sich auch von einer weitgehend lokalen Anwendung die Daten an den Hersteller übertragen. Der Unterschied ist: Fällt die Verbindung zum Server weg, lässt sich das Produkt weiterhin nutzen, es können lediglich keine Daten mehr gesammelt werden.

Dass nicht alle Geräte immer mit komplett offener Firmware ausgeliefert werden, hat verschiedene Gründe. Neben DRM, was wohl eher im Interesse von Herstellern und Content-Anbietern ist, spielen Sicherheitsaspekte eine große Rolle. Nach dem Ende der Unterstützung durch den Hersteller gibt es aber keinen Grund, nicht alle relevanten Softwarekomponenten und Dokumentation dazu offenzulegen. Das ist aber über mehrere Jahrzehnte nicht zur gängigen Praxis geworden, daher sollten Firmen vom Gesetzgeber schlicht dazu verpflichtet werden.

IMHO ist der Kommentar von Golem.de. IMHO = In My Humble Opinion (Meiner bescheidenen Meinung nach).


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