Unerlaubter Drohnenflug: Fotograf muss 1.500 Euro Strafe zahlen

Die ungenehmigte Nutzung einer Drohne kann teuer werden. Nach Beschwerden von Besuchern eines Hafenfestes verhängte das zuständige Ministerium ein hohes Bußgeld.

Artikel veröffentlicht am , /dpa
AR.Drone 2.0
AR.Drone 2.0 (Bild: Parrot)

Das Verkehrsministerium von Mecklenburg-Vorpommern hat gegen einen Luftbildfotografen wegen der unerlaubten Nutzung einer Drohne eine hohe Geldbuße verhängt. Der Unternehmer aus Torgelow in der Nähe von Usedom müsse 1.500 Euro Strafe zahlen, sagte Steffen Wehner, Sprecher des Verkehrsministeriums, am Dienstag. Der Fotograf habe die Strafe bereits akzeptiert.

Der Mann soll die Drohne mehrfach ohne nötige Aufstiegsgenehmigung genutzt und die Bilder auch veröffentlicht haben. "Bei uns haben sich Leute beschwert, die beim Hafenfest in Ueckermünde waren", sagte Wehner. Dort sei die Drohne mehrfach abgesackt und sehr tief über die Leute hinweggeflogen. Weitere Anzeigen habe es bei der Polizei gegeben.

Das Ministerium sei die oberste Luftfahrtbehörde und deshalb für die Überwachung solcher Aktivitäten zuständig, erklärte Wehner. Solche unbemannten Flugobjekte dürften nur mit einer Aufstiegsgenehmigung, die 150 Euro koste, betrieben werden und maximal 100 Meter hoch fliegen. "Wer eine solche Genehmigung bekommt, erhält auch eine Belehrung, so dass Gefährdungen ausgeschlossen werden können", erläuterte der Sprecher. Das gelte auch für Modellflieger. Einige Luftbilder des Fotografen waren im August 2014 in den Räumen des Torgelower Landtagsabgeordneten Patrick Dahlemann (SPD) ausgestellt worden.

500 Euro Strafe für Piraten

Die unerlaubte Nutzung einer Drohne hatte im vergangenen Bundestagswahlkampf für Aufsehen gesorgt. Im September 2013 hatte ein Mitglied der Piratenpartei versucht, Bundeskanzlerin Angela Merkel und weitere CDU-Mitglieder bei einer Wahlkampfveranstaltung in Dresden mit einer Drohne zu filmen. Der damals 23-Jährige war vorübergehend festgenommen worden. Gegen ihn wurde wegen Verstoßes gegen das Luftverkehrsgesetz ermittelt.

Im März 2014 verhängten die Behörden gegen den Piraten eine Strafe in Höhe von 500 Euro wegen einer Ordnungswidrigkeit. Als Grund wurde genannt, dass weite Teile Dresdens als sogenannter "kontrollierter Luftraum" eingestuft seien. Flugmodelle wie Multicopter, Modellhubschrauber oder ähnliches Spielzeug benötigten dabei stets eine Freigabe vom Tower des Dresdner Flughafens, auch wenn sie nur wenige Meter vom Boden abhöben, schrieben die Piraten. Bei einem gefährlichen Eingriff in den Luftverkehr seien Bußgelder bis zu 50.000 Euro möglich, sagte Wehner.

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Bachsau 28. Aug 2015

Alles regulieren. Hauptsache die Freiheit im freien land in möglichst enge Bahnen lenken.

Atalanttore 29. Dez 2014

Telefonisch, per E-Mail, über Skype, im Usenet, auf Facebook, auf Twitter, ...

Shadow27374 17. Dez 2014

Selbst eine Haftpflichtversicherung ist, soweit ich weiß, nicht nötig nur eben sinnvoll...

Hotohori 17. Dez 2014

Ich finde die Idee aber nicht verkehrt, es muss ja nicht gleich ein richtiger Flugschein...



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