Unerlaubte Nacktaufnahmen: Maas schwächt Gesetzentwurf deutlich ab

Der Gesetzentwurf zur Verschärfung des Sexualstrafrechts soll in seiner geplanten Form nicht in Kraft treten. Der Entwurf zur Kriminalisierung von Nacktaufnahmen(öffnet im neuen Fenster) von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) werde in einigen Punkten abgeändert, sagte das Ministerium auf Anfrage von Golem.de und bestätigte damit einen Bericht der Süddeutschen Zeitung(öffnet im neuen Fenster) . Demnach solle das unbefugte Fotografieren unbekleideter Personen nun nicht mehr generell strafbar werden. Stattdessen solle nur noch die Herstellung von Aufnahmen nackter Kinder und Jugendlicher geahndet werden, wenn sie gemacht werden, um sie zu verkaufen oder in Tauschbörsen einzustellen.
Die Verbreitung solcher Bilder wird somit nicht mehr generell unter Strafe gestellt. Das Gesetz greift nur noch dann, wenn die Fotos unbefugt weitergegeben werden. Wenn Eltern beispielsweise Aufnahmen ihrer jugendlichen Tochter für einen Dessous-Katalog billigten, wäre das kein Verstoß gegen das Gesetz mehr, schreibt die Zeitung.
Strafe für "Rachepornos" bleibt
Die Regelungen zur Ahndung von Cybermobbing seien ebenfalls verändert worden, sagte das Ministerium weiter. Auch in diesem Fall ist die unbefugte Herstellung von Nacktaufnahmen nicht mehr strafbar. Zudem solle die Weitergabe von Nacktbildern von Erwachsenen künftig nicht mehr generell strafbar sein. Dies solle nur noch gelten für Nacktbilder, die "geeignet sind, dem Ansehen der abgebildeten Person erheblich zu schaden" , berichtete die Süddeutsche Zeitung. Außerdem soll die Verbreitung von Fotos geahndet werden, "die die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellen" . Der bisherige Gesetzentwurf hatte noch eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren für die Verbreitung unbefugt aufgenommener Fotos vorgesehen. Diese wurde demnach auf zwei Jahre begrenzt. Diese Tatbestände könnten durch "Rachepornos" erfüllt sein, hatte das Justizministerium auf Anfrage von Golem.de jüngst mitgeteilt .
Der vom Bundeskabinett bereits gebilligte Entwurf hatte ursprünglich vorgesehen, dass jeder mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden kann, der "unbefugt eine Bildaufnahme von einer unbekleideten anderen Person herstellt" . Die Pläne waren von vielen Experten kritisiert worden. Maas hatte damit auf den Fall des Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy (SPD) reagiert. Dieser soll Nacktbilder von Kindern von einem kanadischen Internetportal bezogen haben, was aber noch nicht strafbar gewesen sein soll. An diesem Mittwoch muss der Rechtsausschuss die Änderungen billigen. Am Donnerstag soll der geänderte Gesetzentwurf dann auch vom Bundestag beschlossen werden.