UNECE: Automatisiertes Fahren bis zu 130 km/h genehmigt

Das UNECE-Gremium hat die derzeitige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h auf bis zu 130 km/h bei automatisierter Fahrweise von Autos angehoben.

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Fahren ohne Hände am Steuer
Fahren ohne Hände am Steuer (Bild: Envato)

Das UN-Weltforum für die Harmonisierung der Regelungen für Kraftfahrzeuge hat eine Neuerung beim automatisierten Fahren beschlossen. Ab Januar 2023 dürfen Autos auf der Autobahn bis 130 km/h automatisiert unterwegs sein und auch Spurwechsel durchführen.

Dabei wurde die UN-Regelung Nr. 157 modernisiert, die die Höchstgeschwindigkeit für automatisierte Fahrsysteme (ADS) für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge auf 130 km/h anhebt. Bisher war bei 60 km/h Schluss. Die Änderung soll im Januar 2023 in Kraft treten.

Die Änderung ( PDF) baut auf den Erfahrungen auf, die in verschiedenen Ländern nach der Verabschiedung der UNECE-Regelung (United Nations Economic Commission for Europe) für automatische Spurhaltesysteme (ALKS) getroffen wurde. Es war die erste verbindliche internationale Regelung für die Automatisierung von Fahrzeugen der sogenannten Stufe 3. Sie wurde im Juni 2020 verabschiedet.

Die automatisierten Fahrsysteme dürfen nur auf Straßen verwendet werden, die von Fußgängern und Radfahrern nicht benutzt werden dürfen. Außerdem muss eine Trennung zwischen den Richtungsfahrbahnen vorhanden sein.

Harmonisierung in großen Teilen der Welt

Das Datenspeichersystem für automatisiertes Fahren (DSSAD), eine Art Blackbox, die unter anderem aufzeichnet, wann das automatisierte Fahrsystem aktiviert wird, muss künftig auch vom System veranlasste Fahrspurwechsel aufzeichnen.

Die Arbeitsgruppe für automatisierte/autonome und vernetzte Fahrzeuge (GRVA) bringt Länder wie die EU, die USA, China, Japan und Kanada zusammen, um international harmonisierte Regelungen, Entschließungen und Richtlinien für automatisierte Fahrfunktionen zu entwickeln.

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