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Unbedachter Facebook-Post: "... lauf ich Amok"

Eine unbedachte Äußerung auf Facebook - und schon kann ein Schüler in die Mühlen der Justiz geraten. Ein Achtklässler muss nun 20 Stunden soziale Arbeit leisten, weil er sich über Mitschüler aufregte und dabei die falschen Worte wählte.
/ Christian Klaß
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Amtsgericht Aachen verurteilt Schüler wegen einer unbedachten Aussage. (Bild: Amtsgericht Aachen/Screenshot: Golem.de)
Amtsgericht Aachen verurteilt Schüler wegen einer unbedachten Aussage. Bild: Amtsgericht Aachen/Screenshot: Golem.de

Das Amtsgericht Aachen hat einem Schüler 20 Sozialstunden zugeteilt, weil dieser auf Facebook unter anderem geschrieben hatte: "Leute, die ich so gar nicht leiden kann, haben fb [Facebook] - wenn die mir fa [Freundschaftsanfragen] schicken, lauf ich Amok" . Verunsicherte Mitschüler informierten daraufhin die Schulleitung und die daraufhin die Polizei.

Zuvor war der Schüler laut Gerichtsurteil gemobbt worden und hatte auch Lehrer und Eltern darüber informiert. Jens Ferner, der Anwalt des Schülers, ergänzt im Blog seiner Kanzlei, dass die Freundschaftsanfragen auf Facebook als Provokation gemeint gewesen seien. Für das Gericht stellte die Äußerung dennoch eine Störung des öffentlichen Friedens dar, da der Schüler eine Straftat angedroht hätte.

Jugendslang?

Der Anwalt des Schülers kritisierte die Entscheidung des Amtsgerichts Aachen. Sie wäre bei einer Amokdrohung zwar keineswegs abwegig, aber es berücksichtige nicht, dass der Ausspruch "ich lauf' Amok" Teil des Jugendslangs sei. Er möge aufgrund der sensibilisierten Bevölkerung nicht besonders klug sein, es stehe aber zu befürchten, "dass bestimmte 'geflügelte Worte' bald gar nicht mehr ausgesprochen werden dürfen" .

"Die hier zu erkennende Tendenz, jemandem, nur aufgrund seines Alters und sozialer Stellung als Schüler, die Aussprache gleich mit dem scharfen Schwert des Strafrechts zu verbieten, ist abzulehnen. Ganz zu schweigen davon, dass gerade 8.-Klässlern unbedachte Äußerungen in der Öffentlichkeit erlaubt sein müssen" , so Ferner im Kanzlei-Blog(öffnet im neuen Fenster) .

Der Schüler war zum Zeitpunkt des Vorfalls laut Gericht noch minderjährig und ihm habe seine Aussage leidgetan. Der Anwalt hat Berufung gegen das bereits Ende März gesprochene und nun veröffentlichte, nicht rechtskräftige Urteil(öffnet im neuen Fenster) (556 Ds-1 Js 11/12-48/12) eingelegt.


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