Umweltschutz: EU beschließt Ende verklebter Akkus

Das EU-Parlament hat eine neue Batterierichtlinie verabschiedet – in dreieinhalb Jahren sollen fest verklebte Akkus in Geräten Geschichte sein.

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Die EU hat sich auf neue Vorschriften zu Batterien und Akkus geeinigt.
Die EU hat sich auf neue Vorschriften zu Batterien und Akkus geeinigt. (Bild: Pexels/Pexels-Lizenz)

Mit einer überwältigenden Mehrheit von 587 zu neun Stimmen hat das EU-Parlament eine Überarbeitung der bisherigen Vorschriften für Batterien und Altbatterien angenommen. Das neue Gesetz berücksichtige "technologische Entwicklungen und zukünftige Herausforderungen in diesem Sektor und wird den gesamten Lebensweg von Batterien abdecken", schreibt das EU-Parlament in einer Pressemitteilung.

Die revidierten Vorschriften basieren auf einer Einigung mit dem Europarat über einen Vorschlag vom Dezember 2022. Berücksichtigt werden sowohl Umweltaspekte als auch der Verbraucherschutz, vor allem, was den Austausch von Akkus und Batterien betrifft.

So besiegelt die Vorschrift beispielsweise das Ende verklebter Akkus: Künftig müssen Gerätebatterien so gestaltet sein, dass Verbraucher sie selbst leicht entfernen und tauschen können. Als "leicht zu entfernen" gilt eine Batterie, wenn diese ohne Spezialwerkzeuge oder auch Wärmeenergie oder Lösungsmittel entnommen werden kann.

Ende von verklebten, nicht lösbaren Akkus

Das schließt verklebte und nicht ohne weiteres lösbare Akkus, wie sie zahlreiche Hersteller von Elektrogeräten heutzutage verwenden, künftig aus. Der bisherigen Ökodesign-Richtlinie zufolge können Smartphone-Hersteller Akkus entweder wechselbar einbauen oder verkleben, wenn sie nach 500 Ladevorgängen eine Restkapazität von 83 Prozent aufweisen. Die neue Regelung spricht diese Ausnahme ebenfalls an, verweist aber auf eine notwendige künftige Anpassung der Ökodesign-Richtlinie hinsichtlich der Leistung und Haltbarkeit der Batterien.

Die Einschränkung, dass keine Wärmeenergie oder Lösungsmittel verwendet werden dürfen, gilt laut der neuen Richtlinie für die komplette Demontage der Geräte – dürfte also auch verklebte Displays betreffen. Ausnahmen gibt es lediglich für medizinische Apparate sowie Geräte, die speziell für die Nutzung in Umgebungen ausgelegt sind, in denen sie nass werden können. Auf Smartphones dürfte das nicht zutreffen.

Die Richtlinie wird wohl das Design von innerhalb der EU vertriebenen Smartphones verändern. Die Regelung tritt allerdings erst dreieinhalb Jahre nach Bekanntgabe der Verordnung in Kraft, also Anfang 2027. Bis zu fünf Jahre lang müssen Hersteller Ersatzakkus für ihre Geräte anbieten.

Neue Zielvorgaben für die Sammlung alter Akkus

Des Weiteren machte die EU in der Regelung strengere Zielvorgaben für die Sammlung alter Batterien und Akkus. Demnach gilt für Gerätebatterien ein Sammelziel von 45 Prozent bis 2023, 60 Prozent bis 2027 und 73 Prozent bis 2030. Für Batterien aus "leichten Verkehrsmitteln" wie Elektrorollern gilt ein Ziel von 51 Prozent bis 2028 und 61 Prozent bis 2031.

Auch für die Rückgewinnung verbauter Materialien erstellte die EU Zielvorgaben: Lithium soll bis 2027 zu 50 Prozent zurückgewonnen werden, bis 2031 dann zu 80 Prozent. Bei Kobalt, Kupfer, Blei und Nickel stellt die EU bis 2027 eine Vorgabe von 90 Prozent auf, bis 2031 sollen 95 Prozent erreicht werden.

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loktron 20. Jun 2023

also ich kann deiner Rechnung wirklich nicht folgen. 3,3cm zu was? zwischen 7,8 und 7,6...

loktron 19. Jun 2023

es gibt bereits wasserdichte Smartphone mit Wechselakku. ZB einige Nokias oder Samsung...

loktron 19. Jun 2023

es bekommt kein ios 17 mehr, also ist dieser Tag fast erreicht :)

Mondmann 17. Jun 2023

Habe das ichFon seit November 20 und jetzt noch 86% Restkapazität.



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