Umwelthilfe: Handel ignoriert Rücknahmepflicht von Elektrogeräten

Seit einem Monat muss der Handel gebrauchte Elektrogeräte zurücknehmen. Nach Recherchen der Deutschen Umwelthilfe nehmen es viele Händler mit der Verpflichtung nicht so genau.

Artikel veröffentlicht am ,
Wohin mit dem gebrauchten Elektroschrott?
Wohin mit dem gebrauchten Elektroschrott? (Bild: Friedhelm Greis/Golem.de)

Der deutsche Handel setzt die vorgeschriebene Rücknahme kleiner Elektrogeräte offenbar nur unzureichend um. Dies hätten Tests bei 45 großen Elektrofachgeschäften, Baumärkten, Möbelhäusern und Online-Händlern von Juli bis August 2016 ergeben, berichtete die Deutsche Umwelthilfe (DUH) am Donnerstag. Dazu zählten unter anderem Karstadt, Obi und Ikea. Die Mehrheit habe die Verbraucher nicht oder fehlerhaft informiert sowie die Rückgabe durch zusätzliche Kosten, lange Wartezeiten oder einen hohen Packaufwand erschwert. Manche Händler hätten die Geräte gar nicht zurückgenommen.

Seit Ende Juli sind Händler verpflichtet, auch Kleingeräte mit einer Kantenlänge von weniger als 25 Zentimetern ohne Kassenzettel anzunehmen und zu entsorgen. Jeder Händler, der über eine Verkaufsfläche von mehr als 400 Quadratmetern für Elektroartikel verfügt, muss gebrauchte Geräte unabhängig von deren Herkunft zurücknehmen. Bei Online-Händlern müssen es mehr als 400 Quadratmeter Lagerfläche sein. Bereits Anfang August hatte die DUH dem Versandhändler Amazon vorgeworfen, die Kunden falsch über die neue Rückgabemöglichkeit zu informieren. Amazon und Ikea wurden bereits abgemahnt.

Verkaufsfläche schwer nachzuweisen

Nach Angaben der DUH profitiert der stationäre Handel von der schwer nachzuweisenden Größe der Verkaufsfläche. "Mit Hinweis auf die Verkaufsfläche von Elektrogeräten verweigern zahlreiche Händler die Altgeräterücknahme. Der Kunde müsste nun mit einem Maßband das Ladengeschäft vermessen, um sein Rückgaberecht durchzusetzen. Das ist absurd, verbraucherunfreundlich und in vielen Fällen sogar illegal", sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.

Besonders im Online-Handel seien die Kunden nicht in der Lage, die Größe der Versand- und Lagerfläche zu überprüfen. Die DUH forderte daher, diese Praxis sofort zu beenden, Verbraucher aktiv aufzuklären und die Rückgabe einfach und verbraucherfreundlich zu gestalten.

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Oboe 17. Nov 2016

Solche Hochregallager sind ja heute auch keine Seltenheit mehr. Ich habe mich einmal...

wizzla 29. Aug 2016

Du kannst ALLE mit DPG-Logo versehenen Einwegpfandflaschen im Automaten abgeben. Es ist...

RicoBrassers 26. Aug 2016

Wenn der Händler aber näher dran ist und man sich so oder so ein neues Gerät kaufen...

ImBackAlive 26. Aug 2016

Was dem Gebahren der DUH durchaus ähnlich ist - ich habe auch das Gefühl, dass die ein...



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