UMTS-Patent: Samsung verliert beim Bundespatentgericht

Ein UMTS-Patent, das Samsung mehrfach gegen Apple vorgebracht hat, ist vom Bundespatentgericht in München für ungültig erklärt worden. Das Patent beschreibt einen "Turboencoder/Decoder" und ein "von der Servicequalität (QoS) abhängiges Rahmenverarbeitungsverfahren." Samsung kann vor dem Bundesgerichtshof Berufung gegen das Urteil des Bundespatentgerichts einlegen.
Samsung hatte das Patent gegen Apple in Deutschland vor dem Landgericht Mannheim und in den USA im Prozess Apple vs. Samsung vorgebracht. In den USA hatte Samsung das Patent allerdings kurz vor Prozessbeginn aus seiner Gegenklage zurückgezogen. Das Landgericht in Mannheim hatte geurteilt , dass Apple das Patent nicht verletze. Dagegen hat Samsung beim Oberlandesgericht in Karlsruhe Berufung eingelegt.
Apple hatte gleichzeitig Samsungs Patent zur Überprüfung beim Bundespatentamt eingereicht, das jetzt sein Urteil fällte. Sollte Samsung Berufung gegen das Urteil des Bundespatentamts einlegen, wird der Prozess in Karlsruhe wohl zunächst unterbrochen.
Samsungs Patent wurde im März 2013 in Großbritannien von einem Richter in einem Patentprozess gegen Apple für ungültig befunden.