Um eigene Malware zu schützen: FBI lässt mutmaßlichen Pädokriminellen laufen
Was wiegt schwerer: die Verurteilung eines mutmaßlichen Pädokriminellen oder der Schutz der eigenen Malware? Darüber mussten die US-Regierung und ihre Strafverfolgungsbehörden aktuell befinden - und entschieden sich für die Malware.

Die US-Bundespolizei FBI will offenbar von der weiteren Strafverfolgung eines mutmaßlichen Pädokriminellen absehen, weil sie ansonsten Details zu während der Ermittlungen verwendeter Malware offenlegen müsste, die zur Ergreifung des mutmaßlichen Täters geführt hat, wie Ars Technica berichtet. Das FBI hatte in den vergangenen Jahren im großen Stil gegen Betreiber und Kunden der Seite Playpen ermittelt und dazu auch Malware eingesetzt. Auf Playpen wurden dem FBI zufolge Missbrauchsdarstellungen von Kindern getauscht und gehandelt, bevor die Seite von den Behörden abgeschaltet wurde.
Die beim FBI intern als "Network Investigative Technique" (NIT) bezeichnete Ermittlungsmethode ist umstritten. Die Malware wurde eingesetzt, als das FBI für 13 Tage die Kontrolle über Playpen übernommen hatte, um Nutzer der Seite zu infizieren und zu identifizieren. Da Playpen ein Hidden-Service im Tor-Netzwerk war, gibt es weniger klassische Ermittlungsmöglichkeiten als bei einer Seite im normalen Internet. Nach aktuellem Kenntnisstand wurde durch die Malware die wirkliche IP-Adresse der Nutzer ermittelt, aber kein weiterer Schadcode geladen.
Einige Angeklagte gehen gegen die Beweise vor
Einige der 135 Angeklagten unterzeichneten nach der Enttarnung durch das FBI Schuldeingeständnisse, andere gehen gerichtlich gegen die Verwendung der ihrer Meinung nach rechtswidrig erlangten Beweise vor. Im Fall "United States vs. Michaud" gab der Richter der Klage des mutmaßlichen Täters statt und verurteilte die Regierung, den Quellcode offenzulegen, sollte sie das Verfahren fortsetzen wollen (Entscheidung als PDF). Im aktuellen Fall hat sie sich dagegen entschieden und sieht von der weiteren Verfolgung ab, einige ähnliche Fälle sind nach wie vor anhängig. In anderen Fällen hatten Richter ebenfalls gegen die exekutive Gewalt entschieden und befunden, dass die Beweise rechtswidrig erlangt worden seien und im Verfahren keine Berücksichtigung finden dürften.
Im aktuellen Fall mussten die Ermittlungsbehörden also entscheiden, was ihnen wichtiger ist: die weitere Verfolgung und mögliche Verurteilung eines mutmaßlichen Straftäters oder die Möglichkeit zur weiteren Verwendung des eigenen Schadcodes. Bislang ist nicht klar, um welche Art von Schadsoftware es sich handelt, es ist aber wahrscheinlich, dass das FBI einen oder mehrere stabile Exploits gegen die Extended-Support-Release-Version von Firefox (ESR) besitzt, die gegen Tor-Nutzer eingesetzt werden können. Tor setzt im Browser-Bundle auf die jeweils aktuellste ESR-Version von Firefox.
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Und dass du auch keine hast.
malware war noch nie dafür geeignet, täter zu überführen, aber eher möglich sich...
.... Ist bestimmt keine Antwort auf mein Posting... Ein Wechsel auf die andere Ansicht...
Wurde irgendjemand hier irgendwann mal wegen Musik-Downloads bestraft? In irgend einer...