UKW: Kartellamt will Lösung für Radiostreit gefunden haben
Im Streit um die Nutzung von UKW-Antennen in Deutschland hat das Bundeskartellamt eine Lösung aufgezeigt: Die neuen Besitzer der Sendeanlagen sollen einfach die alten Mietpreise aufrufen, Renditeerwartungen sollten keine Auswirkungen auf die zu zahlenden Entgelte haben. Ob das hilft, wird sich zeigen.

Das Bundeskartellamt hat einen Ausweg im Streit um die künftige Nutzung der UKW-Antennen aufgezeigt, über die rund 40 öffentlich-rechtliche und private Radiosender in Deutschland ihre Programme ausstrahlen. Die Beschlussabteilung der Behörde kam im Schreiben an einen der neuen Sendernetzbetreiber zu dem Schluss, dass die Preise für die Antennennutzung nicht allein wegen eines Wechsels der Eigentümer erhöht werden dürften.
Bei dem Konflikt, bei dem Anfang April 2018 sogar eine Abschaltung der betroffenen Sender im Raum stand, geht es um die kommerziellen Rahmenbedingungen der Nutzung der Antennen, über die etliche private Radiosender sowie der MDR, der NDR in Mecklenburg-Vorpommern, der RBB und das Deutschlandradio Programme verbreiten.
Verhandlungen zu neuen Mietpreisen scheiterten bisher
Der Dienstleister Media Broadcast hatte mit der Privatisierung des Antennenmarktes 2016 den Betrieb der Anlagen übernommen, dann aber das Geschäft an mehrere Finanzinvestoren verkauft. Neue Sendernetzbetreiber wie Divicon oder Uplink müssen nun mit den neuen Antennenbesitzern Mietpreise aushandeln. Das scheiterte bisher. Zuletzt hatten die Sendenetzbetreiber als Zwischenlösung Media Broadcast mit der Fortführung des Übergangsbetriebs bis zum 30. Juni 2018 beauftragt. Die Sendernetzbetreiber treten als Dienstleister für die Radiosender auf.
Das Bundeskartellamt kommt nun zu der Einschätzung, dass die Kaufpreiskalkulation der neuen Antennenbesitzer bei der Versteigerung der Antennen für die Betriebsentgelte keine Rolle spielen darf. "Insbesondere dürfte die Höhe eines durch Renditeerwartungen getriebenen Kaufpreises keinen Einfluss auf die Entgelte oder sonstige Geschäftsbedingungen haben", heißt es in dem Schreiben der Beschlussabteilung des Bundeskartellamts an die Anwälte des Dienstleisters Uplink. Vielmehr hätten sich umgekehrt die Renditeerwartungen daran orientieren müssen, welche Entgelte ein "Inhaber einer marktbeherrschenden Stellung" maximal fordern dürfe.
Sollten die neuen Antennenbesitzer nur noch die alten Mietpreise aufrufen, die vor dem Verkauf gültig waren, wäre der Konflikt aus Sicht der Sendedienstleister gelöst. Das Kartellamt wird aber in der Sache zunächst nicht weiter formell vorgehen, sondern verweist derzeit auf eine Prüfung der Bundesnetzagentur. Bundeskartellamtssprecher Kay Weidner sagte Golem.de auf Anfrage: "Wir haben kein Verfahren eröffnet. Wir haben nur dem Unternehmen erläutert, wie die kartellrechtlichen Rahmenbedingungen sind. Dieser Brief hat auch den Hintergrund, dass die Unternehmen auch die Möglichkeit haben, auch zivilrechtlich vorzugehen." So könnte versucht werden, einstweilige Verfügungen durchzusetzen. Das wolle man aufzeigen und mit dem Schreiben unterstützen.
Bundesnetzagentur untersucht mögliche künftige Marktregulierung
Die Bundesnetzagentur untersucht derzeit "intensiv und mit Hochdruck", ob und inwieweit nach dem Verkauf der Antennen auf den UKW-Märkten die Erwerber dieser Antennen - insbesondere die Finanzinvestoren - künftig einer Marktregulierung unterliegen. Ein Sprecher der Netzagentur sagte der dpa, es sei eine "gewisse Eile geboten", da sich die beteiligten Akteure bislang nur auf ein Übergangsszenario geeinigt hätten.
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Tja, da hätten die bwl'er besser kalkulieren sollen bevor sie einen Kaufpreis für das...
Ich denke nicht... Nö Diese Infrastruktur war schon immer privatwirtschaftlich Nöp...
Zumindest wenn es keine Konkurrenz gibt (wie in diesem Fall). Wenn es Konkurrenz gibt...